Management
Diakonik und Soziale Arbeit
­Soziale Arbeit
Psychische Gesundheit
Psychologie
Heilpädagogik
Ziel des Studiums
Zusatzqualifikationen
Stimmen zum Studium
Blog 'Heilpädagogik'
Blog_HP_Aktuelles
Blog_HP_Methoden
Blog_HP_Weltweit
Notfallsanitäter
Zertifikats-Angebote
Organisationsentwicklung
CommunityMentalHealth (MA)
Zusatzqualifikationen
Unsere Gesellschafter:
Zum Webauftritt
Aktuelles

Umfragen zur konkreten Barrierefreiheit von Behörden

mehr >Das Behindertengleichstellungsgesetz schreibt vor, dass Webseiten und digitale Angebote sowie Dokumente von Behörden barrierefrei zugänglich sein müssen. Ebenso muss eine barrierefreie Kommunikation mit diesen möglich sein. Diese Vorgaben sind beispielsweise für die gesetzlichen Krankenkassen, die Webseiten der Landes- und Bundesbörden oder die Webseite der Bundesagentur für Arbeit bindend. Für viele weitere Behörden gilt das ebenso.

Das Behindertengleichstellungsgesetz schreibt vor, dass Webseiten und digitale Angebote sowie Dokumente von Behörden barrierefrei zugänglich sein müssen. Ebenso muss eine barrierefreie Kommunikation mit diesen möglich sein. Diese Vorgaben sind beispielsweise für die gesetzlichen Krankenkassen, die Webseiten der Landes- und Bundesbörden oder die Webseite der Bundesagentur für Arbeit bindend. Für viele weitere Behörden gilt das ebenso.

Der gemeinnützige Verein „Sozialhelden e.V.“ aus Berlin, setzt sich seit 2004 für Soziale Gerechtigkeit auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlichen Lebensbereichen ein. Er möchte nun im Rahmen einer Onlineumfrage herausfinden, wie gut diese Vorgaben in der Realität umgesetzt sind. Selbiges gilt für die zum Gesetz gehörigen Begleitverordnungen.

Hier findet man die Umfrage

Konkret soll beantwortet werden, ob es im individuellen Fall schon einmal vorgekommen ist, dass die Webseite einer Behörde besucht wurde und dabei auftretende Barrieren den digitalen Besuch erschwert haben? Konnten schon einmal Dokumente nicht ausgefüllt oder verstanden werden, weil diese nicht barrierefrei waren? Wird aufgrund der Behinderung eine Übersetzung in Gebärdensprache benötigt, um einen Verwaltungsvorgang erledigen zu können und wurde dabei keine Möglichkeit zur Übersetzung zur Verfügung gestellt? Dabei geht es aber nicht nur um negative Erfahrungen, sondern auch um solche welche positiver Natur waren. Über die Umfrage soll nicht nur darauf aufmerksam gemacht werden, sondern darüber sollen auch Veränderungen angestoßen werden.

Erfahrungen mit der Schlichtungsstelle nach Paragraph 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Die oben genannte Schlichtungsstelle ist speziellen für Menschen mit Behinderungen da und vermittelt bei Konflikten rund um Barrierefreiheit und Benachteiligung. Zu den konkreten Erfahrungen bei der Inanspruchnahme dieser Stelle gibt es hier eine Umfrage.

Die konkreten Ergebnisse werden dann Teil einer Studie, welche der Sozialhelden e.V. im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchführt. Sie hat das Ziel speziell die konkrete praktische Umsetzung der Begleitverordnungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zu evaluieren und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten. Im Rahmen der Auswertung wird außerdem mit Vertreter*innen von Behörden und Verbänden und weiteren Expert*innen gesprochen.

Schlagworte: Behinderung, Heilpädagogik, Inklusion, Barrierefreiheit, Leichte Sprache, Krankenkasse, Gebärdensprache

Bild von katermikesch auf Pixabay

< zurück

Häufig gestellte Fragen

Nein, dieser Studiengang ist für staatlich anerkannte HeilpädagogInnen und für Personen mit vergleichbarer Ausbildung als Aufbaustudiengang konzipiert. Zum Studium zugelassen werden staatlich anerkannte HeilpädagogInnen. Nach Einzelfallprüfung können auch ErzieherInnen/HeilerziehungspflegerInnen (oder vergleichbar qualifizierte Personen) mit Berufserfahrung und qualifizierten Weiterbildungen zugelassen werden (Quereinstieg).
Sie benötigen 2 Jahre Berufserfahrung im pädagogischen Feld und mindestens 200 Stunden einschlägige Weiterbildung (z. B. Psychomotorik, Entwicklungsbegleitung, Traumapädagogik o.a.).
  • Haben Sie Ihre Ausbildung an einer unserer Kooperationsfachschulen absolviert und liegt der Abschluss nach dem Jahr 2010 gelangen Sie ohne Einstufungsprüfung, jedoch nach einem Bewerbungsgespräch ins Studium. Alle anderen legen eine Einstufungsprüfung ab.
  • Erfüllen Sie die Kriterien für den Quereinstieg, legen Sie eine erweiterte Einstufungsprüfung ab.
  • Um die Praxisanteile in den einzelnen Modulen durchführen zu können (Reflexions-, Beobachtungs- und andere Praxisaufgaben), benötigen Sie einen Stellenanteil von mindestens 10 Wochenstunden.
  • Wir empfehlen eine Stellenreduktion auf 75%. Die Erfahrung zeigte jedoch, dass besonders belastbare Personen auch mit voller Stelle in der Lage sind, das Studium erfolgreich zu bewältigen.
Sie erzielen pro Halbjahr zwischen 20 und 25 Creditpoints (ECTs). Jeder Creditpoint steht für eine studentische Leistung von 25 Zeitstunden. Rechnen Sie also pro Halbjahr mit einem Stundenumfang zwischen 500 und 600 Stunden, die sich auf Präsenzzeiten vor Ort, Online-gestütztes Lernen und Selbstlernzeiten verteilen.
Nein.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch
an einem » Infotag oder im » persönlichen Gespräch.

 

als pdf-Datei laden
Kategorien

Chronik

Aktuelles

Multimediales

Methoden

Weltweit

Stellen

Blogroll

bhponline.de

disability-history.de

heilpaedagogik-info.de

Profitieren von Menschen
und Netzwerken:

->



-> 


->

Berufs-
begleitend
Studieren


Kleine
Lerngruppen


Beruflich
weiter-
kommen

ONLINE bewerben
Hier können Sie sich
ONLINE für einen
Studienplatz bewerben...


Folgen Sie uns auf:
Folgen Sie uns auf FacebookAbsolventInnen können sich auf XING vernetzenUnsere Videos auf YouTube  Folgen Sie uns auf TicToc

Datenschutzerklärung

Wir verwenden Cookies
Wir können diese zur Analyse unserer Besucherdaten platzieren, um unsere Website zu verbessern und personalisierte Inhalte anzuzeigen.
Notwendig
Diese Cookies sind für die Funktionalität unserer Website erforderlich und können in unserem System nicht ausgeschaltet werden.
Wir verwenden diese Cookies, um mit statistischen Informationen die Leistung unserer Website zu messen und verbessern.
Wir verwenden diese Cookies, um die Funktionalität zu verbessern und die Personalisierung zu ermöglichen, beispielsweise Multimediainhalte und die Verwendung von sozialen Medien.
  • Notwendig
    PHPSESSID
    Domainname: www.fh-diakonie.de
    Ablauf: Browsersitzung
    Anbieter: FH-Diakonie

    __cf_bm
    Domainname: trainex.de
    Ablauf: 30 Minuten
    Anbieter: Trainex

    mcookie
    Domainname: fh-diakonie.de
    Ablauf: 2 Jahre
    Anbieter: FH-Diakonie

    Funktional
    _ga Google Analytics
    Ablauf: 2 Jahre

    _gat Google Analytics
    Ablauf: 1 Minute

    _gid Google Analytics
    Ablauf: 1 Tag
  • Cookie-Richtlinie

    Aktualisiert: 25.02.2021 14:30

    Was sind Cookies?
    Cookies und ähnliche Technologien sind sehr kleine Textdokumente oder Codeteile, die oft einen eindeutigen Identifikationscode enthalten. Wenn Sie eine Website besuchen oder eine mobile Anwendung verwenden, bittet ein Computer Ihren Computer oder Ihr mobiles Gerät um die Erlaubnis, diese Datei auf Ihrem Computer oder mobilen Gerät zu speichern und Zugang zu Informationen zu erhalten. Informationen, die durch Cookies und ähnliche Technologien gesammelt werden, können das Datum und die Uhrzeit des Besuchs sowie die Art und Weise, wie Sie eine bestimmte Website oder mobile Anwendung nutzen, beinhalten.

    Warum verwenden wir Cookies?
    Cookies sorgen dafür, dass Sie während Ihres Besuchs eingeloggt bleiben, alle Ihre Einstellungen gespeichert bleiben, Sie sicher die Website nutzen können und diese weiterhin reibungslos funktioniert. Die Cookies stellen auch sicher, dass wir sehen können, wie unsere Website genutzt wird und wie wir sie verbessern können. Darüber hinaus können je nach Ihren Präferenzen unsere eigenen Cookies verwendet werden, um Ihnen gezielte Werbung zu präsentieren.

    Welche Art von Cookies verwenden wir?

    Notwendige Cookies
    Diese Cookies sind notwendig, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert. Einige der folgenden Aktionen können mit diesen Cookies durchgeführt werden.
    - Speichern Sie Ihre Cookie-Einstellungen für diese Website
    - Speichern von Spracheinstellungen
    - Melden Sie sich bei unserem Portal an. Wir müssen überprüfen, ob Sie eingeloggt sind.

    Funktionale Cookies
    Diese Cookies werden verwendet, um statistische Informationen über die Nutzung unserer Website zu sammeln, auch Analyse-Cookies genannt. Wir verwenden diese Daten zur Leistungssteigerung und Webseitenoptimierung.

    Marketing Cookies
    Diese Cookies werden von externen Werbepartnern gesetzt und dienen der Profilerstellung und Datenverfolgung über mehrere Websites hinweg. Wenn Sie diese Cookies akzeptieren, können wir unsere Werbung auf anderen Websites basierend auf Ihrem Benutzerprofil und Ihren Präferenzen anzeigen.

    Diese Cookies speichern auch Daten darüber, wie viele Besucher unsere Werbung gesehen oder angeklickt haben, um Werbekampagnen zu optimieren.

Impressum Datenschutz