Das Behindertengleichstellungsgesetz schreibt vor, dass Webseiten und digitale Angebote sowie Dokumente von Behörden barrierefrei zugänglich sein müssen. Ebenso muss eine barrierefreie Kommunikation mit diesen möglich sein. Diese Vorgaben sind beispielsweise für die gesetzlichen Krankenkassen, die Webseiten der Landes- und Bundesbörden oder die Webseite der Bundesagentur für Arbeit bindend. Für viele weitere Behörden gilt das ebenso.
Das Behindertengleichstellungsgesetz schreibt vor, dass Webseiten und digitale Angebote sowie Dokumente von Behörden barrierefrei zugänglich sein müssen. Ebenso muss eine barrierefreie Kommunikation mit diesen möglich sein. Diese Vorgaben sind beispielsweise für die gesetzlichen Krankenkassen, die Webseiten der Landes- und Bundesbörden oder die Webseite der Bundesagentur für Arbeit bindend. Für viele weitere Behörden gilt das ebenso.
Der gemeinnützige Verein „Sozialhelden e.V.“ aus Berlin, setzt sich seit 2004 für Soziale Gerechtigkeit auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlichen Lebensbereichen ein. Er möchte nun im Rahmen einer Onlineumfrage herausfinden, wie gut diese Vorgaben in der Realität umgesetzt sind. Selbiges gilt für die zum Gesetz gehörigen Begleitverordnungen.
Hier findet man die Umfrage
Konkret soll beantwortet werden, ob es im individuellen Fall schon einmal vorgekommen ist, dass die Webseite einer Behörde besucht wurde und dabei auftretende Barrieren den digitalen Besuch erschwert haben? Konnten schon einmal Dokumente nicht ausgefüllt oder verstanden werden, weil diese nicht barrierefrei waren? Wird aufgrund der Behinderung eine Übersetzung in Gebärdensprache benötigt, um einen Verwaltungsvorgang erledigen zu können und wurde dabei keine Möglichkeit zur Übersetzung zur Verfügung gestellt? Dabei geht es aber nicht nur um negative Erfahrungen, sondern auch um solche welche positiver Natur waren. Über die Umfrage soll nicht nur darauf aufmerksam gemacht werden, sondern darüber sollen auch Veränderungen angestoßen werden.
Erfahrungen mit der Schlichtungsstelle nach Paragraph 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Die oben genannte Schlichtungsstelle ist speziellen für Menschen mit Behinderungen da und vermittelt bei Konflikten rund um Barrierefreiheit und Benachteiligung. Zu den konkreten Erfahrungen bei der Inanspruchnahme dieser Stelle gibt es hier eine Umfrage.
Die konkreten Ergebnisse werden dann Teil einer Studie, welche der Sozialhelden e.V. im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchführt. Sie hat das Ziel speziell die konkrete praktische Umsetzung der Begleitverordnungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zu evaluieren und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten. Im Rahmen der Auswertung wird außerdem mit Vertreter*innen von Behörden und Verbänden und weiteren Expert*innen gesprochen.
Schlagworte: Behinderung, Heilpädagogik, Inklusion, Barrierefreiheit, Leichte Sprache, Krankenkasse, Gebärdensprache
Bild von katermikesch auf Pixabay
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