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Zusatzqualifizierung Pflegeberater/in

Zusätzliche Qualifikationen erlangen ohne zusätzliche Kosten: Pflegeberater/in nach § 7a SGB XI

Seit dem 01. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige in Deutschland einen Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz). Diese Pflegeberatung zielt darauf ab, den Pflegebedürftigen eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen zukommen zu lassen und auf die dazu erforderlichen Maßnahmen hinzuwirken.

Alle Pflegende, die sich für das Handlungsfeld Pflegeberaterin oder Pflegeberater interessieren, benötigen ein Zertifikat als Pflegeberater/in gem. § 7a SGB XI. Das Zertifikat bestätigt, dass die Inhalte analog den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. (3) 3 SGB XI zur Anzahl und Qualifikation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater vom 29. August 2008 vollständig vermittelt wurden.

Zu den Inhalten gehören Grundkenntnisse der beruflichen Pflege sowie der Pflegewissenschaft und den Gesundheitswissenschaften (100 h). Daneben werden theoretische und praktische Grundlagen des Case Managements (110 h) sowie arbeitsfeldspezifische Vertiefungen (70 h) vermittelt sowie Allgemeines Sozialrecht (40 h) zzgl. besondere pflegerelevante Rechtsfelder (80 h).