1. Für alle Studiengänge benötigen Sie eine Studienberechtigung:
- Sie verfügen über Abitur oder Fachhochschulreife oder
- Sie Studieren ohne Hochschulzugangsberechtigung (Abitur / Fachabitur).
Das ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
o Sie haben eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung in einem für das Studium relevanten Beruf abgeschlossen und arbeiten seit mind. 3 Jahren in diesem Beruf
o Sie haben eine berufliche Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen: Meisterbrief oder Fortbildungsabschluss mit mind. 400 Std. (z.B. beglaubigtes Zeugnis der Heilpädagogikausbildung, Fachweiterbildung in der Pflege, Steuergehilfen-Prüfung der IHK …).
-> Dann können Sie im Regelfall ohne Zugangsprüfung bei uns studieren (im Einzelfall behalten wir uns vor, eine Zugangsprüfung zu verlangen) oder - Sie haben eine Berufsausbildung vom mind. 2-jähriger Dauer abgeschlossenen, die nicht studienrelevant ist oder weisen eine mind. 3-jährige berufliche Tätigkeit außerhalb des Ausbildungsberufes nach:
In diesem Fall müssen Sie eine Zugangsprüfung ablegen. Die Informationen zur Zugangsprüfung geben weitere Hinweise.
2. Einzelne Studiengänge erfordern daneben zusätzliche persönliche Voraussetzungen:
2.1 Diakonik und soziale Arbeit
- ein Vorpraktikum im sozialen Bereich
2.2 Management und Mentoring
- eine Fachschulausbildung z.B. als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Heilerziehungspfleger/in, Heilpädagogen/in, Erzieher/in, Ergo- oder Physiotherapeut/in, Hauswirtschafterin usw.
2.3 Heilpädagogik
- nach einer Ausbildung zum/zur Erzieher/-in oder zum/zur Heilerziehungspflegerin eine abgeschlossene Weiterbildung zum/zur staatl. anerk. Heilpädagogen/-in
- bei einer Durchschnittsnote von schlechter als 2,3 ist eine Einstufungsprüfung erforderlich, um die ersten Semester anerkannt zu bekommen
2.4 Psychische Gesundheit / Psychiatrische Pflege
- Berufsabschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Altenpfleger/-in, Heilerziehungspfleger/-in, Ergotherapeut/-in. Andere Berufsabschlüsse im Einzelfall auf Nachfrage.
- mindestens 2-jährige Tätigkeit in einem Arbeitsfeld der Psychiatrie
2.5 Soziale Arbeit (berufsbegleitend)
- abgeschlossenen Ausbildung als Erzieher/in, Heilpädagoge bzw. Heilpädagogin oder Heilerziehungspfleger.
- Ähnliche Berufsgruppen können nach Einzelprüfung auch zum Studium zugelassen werden, müssen jedoch eine Einstufungsprüfung zur Anerkennung der ersten 30 CP ablegen.