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8. Zugang zum Studium ohne Abitur oder Fachhochschulreife

Die Aufnahme eines Studiums hängt bis heute häufig von der sozialen Herkunft der Eltern ab. Die Fachhochschule der Diakonie steuert diesem Trend entgegen. Ein Studium soll nicht länger ein Privileg von "höheren Töchtern" oder Beamtensöhnen sein. Mehr als jeder vierte Student der FH der Diakonie hat kein Abitur oder eine andere "klassische" Eintrittskarte in die Welt der Wissenschaft. Damit ist sie bundesweit die Hochschule mit der  größten Anteil von Studierenden ohne Abitur. Ermutigend ist dabei: Studierende ohne Abitur bringen im Laufe des Studiums im Durchschnitt genauso gute Leistungen wie Studierende mit Abitur, wie eine Untersuchung der Studienerfolge an der FH der Diakonie nachwies.

Der weitaus größte Teil der Studierenden ohne Abitur erwirbt die Berechtigung zum Studium durch eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und eine sich daran anschließende Berufstätigkeit, wobei auch Erziehungs- und Pflegezeiten in der Familie angerechnet werden können. Dieser Weg ist ganz unkompliziert; es sind keine zusätzlichen Prüfungen o.ä. erforderlich. Näheres finden Sie im Abschnitt Studienvoraussetzungen.

Aber auch, wer  weder ein (Fach-)Abitur noch eine einschlägige Berufsausbildung und Berufspraxis nachweisen kann, kann zum Studium zugelassen werden. Dazu ist dann das erfolgreiche Bestehen einer Zugangsprüfung erforderlich.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie sich zur Zugangsprüfung anmelden können:

  • Sie müssen eine beliebigen, aber anerkannten mindestens 2-jährigeBerufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und danach
  • mindestens drei Jahre einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sein. Dabei ist die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person anderen Berufstätigkeiten gleichgestellt.

Ziel und Inhalt der Zugangsprüfung

In der Zugangsprüfung sollen Sie Ihre Fähigkeit zur Aufnahme eines Hochschulstudiums in der angestrebten Fachrichtung nachweisen. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Arbeit von maximal 15 Seiten und einer mündlichen Prüfung. Das Thema der schriftlichen Arbeit wird mit einem Prüfer abgesprochen und sollte einen Bezug zum angestrebten Studiengang und zu Ihrer beruflichen Praxis haben.

Mit der Studienarbeit und einer ergänzenden mündlichen Prüfung sollen Sie nachweisen, dass Sie ein Thema sowohl selbstständig, wissenschaftlich schriftlich bearbeiten als auch die Ergebnisse Ihrer Arbeit einschließlich Ihrer fachlichen Grundlagen, Begründungen und fachübergreifenden Zusammenhänge mündlich erläutern können.

Ablauf der Zugangsprüfung

Zusammen mit Ihrer Bewerbung reichen Sie einen formlosen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der obengenannten Voraussetzungen ein.

Wichtig: Die Kopie des Abschlusszeugnisses muss beglaubigt sein.

Nach der Prüfung Ihres Antrages wird mit Ihnen ein Beratungsgespräch für die Zugangsprüfung vereinbart. Innerhalb dieses Gespräches wird unter anderem das Thema für Ihre Zugangsprüfung abgesprochen. Innerhalb von 14 Tagen müssen Sie erklären, ob Sie Ihren Anspruch auf Zulassung zur Zugangsprüfung aufrecht erhalten.

In diesem Fall bekommen Sie das konkrete Thema Ihrer Zugangsprüfungsarbeit genannt und haben im Anschluss 6 Wochen Zeit, um Ihre Zugangsprüfung anzufertigen.

Nach Abgabe der Studienarbeit wird diese von 2 Prüfern bewertet und Ihnen das Ergebnis mitgeteilt. Wenn die Studienarbeit bestanden ist, wird mit Ihnen der Termin für die mündliche Prüfung vereinbart. Diese bezieht sich thematisch auf die Studienarbeit. Nach bestandener mündlicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung zur Studiumszulassung. Es ist möglich, die Prüfung einmal zu wiederholen.

Wichtig: Die bestandene Zugangsprüfung berechtigt nur zum Studium für das Fach, für das Sie sich beworben haben. Sie ist weder auf andere Fächer noch auf andere Hochschulen übertragbar.

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