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Individuelle Studienvoraussetzungen

1. Für alle Studiengänge benötigen Sie eine Studienberechtigung:

  • Sie verfügen über Abitur oder Fachhochschulreife oder

  • Sie Studieren ohne Hochschulzugangsberechtigung (Abitur / Fachabitur).
    Das ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: 

    o Sie haben eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung in einem für das Studium relevanten Beruf abgeschlossen und arbeiten seit mind. 3 Jahren in diesem Beruf

    o Sie haben eine berufliche Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen: Meisterbrief oder Fortbildungsabschluss mit mind. 400 Std. (z.B. beglaubigtes Zeugnis der Heilpädagogikausbildung, Fachweiterbildung in der Pflege, Steuergehilfen-Prüfung der IHK …).

    -> Dann können Sie im Regelfall ohne Zugangsprüfung bei uns studieren (im Einzelfall behalten wir uns vor, eine Zugangsprüfung zu verlangen) oder

  • Sie haben eine Berufsausbildung vom mind. 2-jähriger Dauer abgeschlossenen, die nicht studienrelevant ist oder weisen eine mind. 3-jährige berufliche Tätigkeit außerhalb des Ausbildungsberufes nach:
    In diesem Fall müssen Sie eine Zugangsprüfung ablegen. Die Informationen zur Zugangsprüfung geben weitere Hinweise.
     

2. Einzelne Studiengänge erfordern daneben zusätzliche persönliche Voraussetzungen:

2.1 Diakonik und soziale Arbeit

  • ein Vorpraktikum im sozialen Bereich

2.2 Management und Mentoring

  • eine Fachschulausbildung z.B. als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Heilerziehungspfleger/in, Heilpädagogen/in, Erzieher/in, Ergo- oder Physiotherapeut/in, Hauswirtschafterin usw.

2.3 Heilpädagogik

  • nach einer Ausbildung zum/zur Erzieher/-in oder zum/zur Heilerziehungspflegerin eine abgeschlossene Weiterbildung zum/zur staatl. anerk. Heilpädagogen/-in
  • bei einer Durchschnittsnote von schlechter als 2,3 ist eine Einstufungsprüfung erforderlich, um die ersten Semester anerkannt zu bekommen

2.4 Psychische Gesundheit / Psychiatrische Pflege

  • Berufsabschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Altenpfleger/-in, Heilerziehungspfleger/-in, Ergotherapeut/-in. Andere Berufsabschlüsse im Einzelfall auf Nachfrage.
  • mindestens 2-jährige Tätigkeit in einem Arbeitsfeld der Psychiatrie

2.5 Soziale Arbeit (berufsbegleitend)

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mind. 3-jährige Berufstätigkeit ist erwünscht