BAföG
- BAföG Anspruch bis zum 30. Lebensjahr
- Berufsbegleitend, ab 300€ Verdienst Minderung des BAföG Anspruch ab 800-900€ keinen BAföG Anspruch mehr
- Merke: Grundsätzlich Förderung des 1. Studiums, bei abgeschlossenem oder abgebrochenem Studium besteht kein, bzw. nur in bestimmten Fälle ein BAföG- Anspruch!
Bildungskredit des BMBF
- Kredit zur Weiterbildung (Zinssatz ca. 4%)
- Auszahlung bis 300€ monatlich über max. 24 Monate
- Voraussetzung der Zuteilung: zweijähriger Leistungsnachweis über das Studium und die erbrachten Leistungen
- Möglichkeit der Finanzierung ab dem 5. Semester bis einschließlich 8. Semester
Aufstiegsstipendium des BMBF
Die Aufstiegsstipendien geben einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums und eine attraktive Perspektive für Ihren Berufsweg. Die Stipendien richten sich insbesondere an Berufserfahrene, die die Möglichkeit des Hochschulzugangs durch Ausbildung, Fortbildung oder Berufspraxis erworben haben. In Kürze:
- "Besonders erfolgreiche" Berufsausbildung und -erfahrung von mindestens zwei Jahren oder besondere Empfehlung des Betriebs
- keine Altersgrenze
- Bewerbung bis spätestens Beendigung des zweiten Semesters
- Online-gestütztes Auswahlverfahren in drei Schritten
- in berufsbegleitendem Studiengängen jährlich 2000 Euro Maßnahmenkosten
- Weitere Informationen erhalten Sie in diesem [pdf]-Flyer.
Weiterbildungsstipendium des BMBF
- Bewerbung muss vor Beginn des Studiums erfolgen
- Für Bewerber mit einer Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten
- Fachberuf im Gesundheitswesen. (Landesrechtliche geregelte Berufe -z. B. Heilerziehungspflegerinnen- werden nicht gefördert.
- Der Berufsabschluss muss mit mind. 87 Punkten oder einer Durchschnittsnote von 1,9 erbracht sein.
- Alter bei Bewerbung: jünger als 25 Jahre; bis zu 3 Jahren Anrechnungszeiten möglich z.B. für Mutterschutz, Elternzeit, Grundwehr- u. Zivildienst, Freiwilligendienste, Zweitausbildung, ernste Erkrankungen
- Weitere Informationen erhalten Sie in in diesem [pdf]-Flyer.
- Die 12 (Begabten-)Förderungswerke in Deutschland
- Kredit zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Erststudiums an einer staatl. oder staatl. anerkannten Hochschule in
Deutschland - ab April 2013 neu: auch während eines Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- und Zweitstudiums sowie während einer Promotion
- Antragsteller können bis zu 44 Jahre alt sein
- Die monatliche Auszahlung beträgt zwischen 100€ und 650€ über max. 14 Semester
- Finanzierung ist unabhängig von eigenem Einkommen, keine Sicherheiten erforderlich
- Weitere Infos unter www.kd-bank.de/studienkredit
- > Lesen Sie hier weitere Infos über Neuregelungen ab 1.4.2013
Staatliche Förderungen
- Bei Fragen und für weiterführende Informationen zu den staatlichen Förderungen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen.
- Kontakt - siehe auch: CHE-Studienkredit-Test, aktueller Vergleich von Studienkrediten des Centrums für Hochschulentwicklung
- s. a.: Innovation NRW / Stipendienprogramm
Kosten des Studiums steuerlich absetzbar
- Studiengebühren, Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie andere Aufwendungen für das Studium sind in der Regel steuerlich absetzbar.
Den Überblick behalten - mit dem Stipendienlotsen
- Sind Sie auf der Suche nach einem Stipendium? Mit dem Stipendienlotsen bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine interaktive Plattform, um das für Sie geeignete Stipendium anhand Ihrer Wunschkriterien zu finden. Die umfassende Stipendiendatenbank lässt sich nach vielen verschiedenen Kriterien wie zum Beispiel Ausbildungsphasen, Studienfächern oder Zielregionen filtern. Der Stipendienlotse ist die zentrale Anlaufstelle für bundesweite und internationale Stipendien im privaten und öffentlichen Bereich.
Nicht annehmen können wir Bildungsgutscheine oder Bildungsprämien (auch: Prämiengutschein) zur Anrechnung auf die Studiengebühren.
Stand: 01.02.2013