- BAföG Anspruch bis zum 45. Lebensjahr
- ab 520€ Verdienst im Monat Minderung des BAföG Anspruches
- Mache den Check ob Du grundsätzlich Anspruch auf Bafög hast und wenn ja auf ca. wieviel
- jährliche Antragstellung
- grundsätzlich Hälfte des Geldes Zuschuss vom Staat; Andere Hälfte ein zinsloses Darlehen
- Merke: Grundsätzlich Förderung des 1. Studiums, bei abgeschlossenem oder abgebrochenem Studium besteht kein, bzw. nur in bestimmten Fälle ein BAföG- Anspruch!
Bildungskredit des BMBF
- Kredit zur Weiterbildung (Zinssatz ca. 4,32%)
- Auszahlung bis 300€ monatlich über max. 24 Monate
- Voraussetzung der Zuteilung: zweijähriger Leistungsnachweis über das Studium und die erbrachten Leistungen
- Möglichkeit der Finanzierung ab dem 5. Semester bis einschließlich 8. Semester
Aufstiegsstipendium des SBB
Die Aufstiegsstipendien geben einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums und eine attraktive Perspektive für Ihren Berufsweg. Die Stipendien richten sich insbesondere an Berufserfahrene, die die Möglichkeit des Hochschulzugangs durch Ausbildung, Fortbildung oder Berufspraxis erworben haben. In Kürze:
- "Besonders erfolgreiche" Berufsausbildung und -erfahrung von mindestens zwei Jahren oder besondere Empfehlung des Betriebs
- keine Altersgrenze
- Bewerbung bis spätestens Beendigung des zweiten Semesters
- Online-gestütztes Auswahlverfahren in drei Schritten
- in berufsbegleitendem Studiengängen gibt es jährlich 2900,00 Euro in Vollzeitstudiengängen 1014,00 Euro monatlich
Weiterbildungsstipendium des SBB
- gefördert werden berufsbegleitende Weiterbildungen
- Für Bewerber mit einer Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen. (Landesrechtliche geregelte Berufe -z. B. Heilerziehungspflegerinnen- werden nicht gefördert.)
- Der Berufsabschluss muss mit mind. 87 Punkten oder einer Durchschnittsnote von 1,9 erbracht sein.
- Alter bei Bewerbung: jünger als 25 Jahre; bis zu 3 Jahren Anrechnungszeiten möglich z.B. für Mutterschutz, Elternzeit, Grundwehr- u. Zivildienst, Freiwilligendienste, Zweitausbildung, ernste Erkrankungen
- Die 12 (Begabten-)Förderungswerke in Deutschland
- Stipendium ist geknüpft an gute/sehr gute Leistungen
- Soziales-/Gesellschaftliches Engagement ist Voraussetzung für dieses Stipendium
- Kredit zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Erst-/Zweit-/Aufbau-/Masterstudiums an einer staatl. oder staatl. anerkannten Hochschule in Deutschland
- Antragsteller können bis zu 44 Jahre alt sein
- Die monatliche Auszahlung beträgt zwischen 100€ und 650€ über max. 14 Semester
- Finanzierung ist unabhängig von eigenem Einkommen, keine Sicherheiten erforderlich
- 7,82% effektiver Jahreszins
Staatliche Förderungen
- Bei Fragen und für weiterführende Informationen zu den staatlichen Förderungen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen.
- Kontakt - siehe auch: CHE-Studienkredit-Test, aktueller Vergleich von Studienkrediten des Centrums für Hochschulentwicklung
- s. a.: Innovation NRW / Stipendienprogramm
- Studienkredite NRW
Kirchliche Förderungen
- Die Ev. Kirche bietet für Vollzeitstudiengänge ein Stipendium an -> hier
Hans-Böckler-Stiftung
- Die Hans-Böckler-Stiftung fördert Vollzeitstudiengänge an staatl. anerkannten Hochschulen ->hier
Kosten des Studiums steuerlich absetzbar
- Studiengebühren, Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie andere Aufwendungen für das Studium sind in der Regel steuerlich absetzbar.
Den Überblick behalten - mit dem Stipendienlotsen
- Sind Sie auf der Suche nach einem Stipendium? Mit dem Begabungslotsen bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine interaktive Plattform, um das für Sie geeignete Stipendium anhand Ihrer Wunschkriterien zu finden. Die umfassende Stipendiendatenbank lässt sich nach vielen verschiedenen Kriterien wie zum Beispiel Ausbildungsphasen, Studienfächern oder Zielregionen filtern. Der Stipendienlotse ist die zentrale Anlaufstelle für bundesweite und internationale Stipendien im privaten und öffentlichen Bereich.
Nicht annehmen können wir Bildungsgutscheine oder Bildungsprämien (auch: Prämiengutschein) zur Anrechnung auf die Studiengebühren.
Stand: 01.08.2023