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Bewerbung zum Studium

Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen

» fristgerecht zum 10. Januar für das Sommer-Semester für:

» fristgerecht zum 1. Juni für
das 
Winter-Semester für:


=> Spätere Bewerbungen sind möglich, falls noch Studienplätze zur Verfügung stehen

 

» jederzeit möglich:

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Für Bewerber/innen mit Hochschulzugangsberechtigung (Abitur- oder Zeugnis der Fachhochschulreife, Abschlusszeugnis einer zu einem Studium berechtigenden Weiterbildung):

  • Bewerbungsformular (ausgefüllt)
  • Bewerbungsanschreiben mit Name, Anschrift und kurzer Darstellung der Motivation für die Aufnahme des Studiums (max. eine Seite) und Angabe des gewählten Studienganges.
  • Tabellarischer Lebenslauf (Anschrift, E-Mail, Telefon, schulische und berufliche Ausbildung mit Angabe zum höchsten Schulabschluss, berufliche Tätigkeit, ggf. einschlägige Fort- und Weiterbildungen).
  • Hochschulzugangsberechtigung (in beglaubigter Kopie)
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung für Hochschulen nach § 199 SGB.
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem studienrelevanten Beruf. (außer für Soziale Arbeit und Diakonik)
  • Nur für Soziale Arbeit und Diakonik: Beglaubigter Nachweis über mind. 4 wöchiges Praktikum in einem Sozialen Arbeitsfeld, kleines polizeiliches Führungszeugnis, ausgefülltes „Zusatzformular zum Lebenslauf“. Wir benötigen Ihre Online-Bewerbung und ZUSÄTZLICH Ihre postalische Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen. Bitte verwenden Sie keine Bewerbungsmappen.
  • Nur für Psychische Gesundheit/Psychiatrische Pflege: Nachweis über mind. 2 Jahre Berufserfahrung in einem Arbeitsfeld der Psychiatrie.

Für Bewerber/innen ohne Hochschulzugangsberechtigungen zusätzlich erforderlich:

  • Nachweis über die Berufsausbildung: Mind. 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung in einem studienrelevanten Beruf (beglaubigtes Zeugnis) und mind. 3-jährige Berufspraxis in diesem Beruf oder
  • Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene berufliche Aufstiegsfortbildung: Meisterbrief oder Fortbildungsabschluss mit mind. 400 Std. (z.B. beglaubigtes Zeugnis der Heilpädagogikausbildung) oder
  • Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung: möglich bei mind. 2-jähriger abgeschlossener Be-rufsausbildung und mind. 3-jährigen beruflichen Tätigkeit außerhalb des Ausbildungsberufes. Das Informationsblatt zur Zugangsprüfung gibt weitere Hinweise.
  • Falls vorhanden: Nachweise über relevante Fort- und Weiterbildungen oder in anderen Studiengängen erbrachte Studienleistungen.
  • Falls Sie eine Einsegnung als Diakonin / Diakon zum Abschluss des Studiums ‚Soziale Arbeit und Diakonik’ anstreben, müssen Sie Mitglied einer evangelischen Landeskirche sein.