Management
Diakonik und Soziale Arbeit
­Soziale Arbeit
Psychische Gesundheit
Psychologie
Heilpädagogik
Ziel des Studiums
Zusatzqualifikationen
Stimmen zum Studium
Blog 'Heilpädagogik'
Blog_HP_Aktuelles
Blog_HP_Methoden
Blog_HP_Weltweit
Notfallsanitäter
Zertifikats-Angebote
Organisationsentwicklung
CommunityMentalHealth (MA)
Zusatzqualifikationen
Unsere Gesellschafter:
Zum Webauftritt
Aktuelles

Menschen mit Behinderungen müssen sparen dürfen!


Constantin Grosch und Raul Krauthausen fordern in einer Online-Petition ein „Recht auf Sparen und ein gutes Teilhabegesetz“ und haben dafür jetzt schon über 325.000 Unterstützer.

Für viele Menschen ist es zumindest recht wahrscheinlich, dass sie mit einer guten Ausbildung und regelmäßiger Arbeit auch ggf. etwas Geld ansparen können, um in den Urlaub zu fahren, sich einen lang ersehnten Wunsch erfüllen zu können und vieles mehr.

Wenn Menschen mit Behinderungen auf eine Assistenz angewiesen sind, um arbeiten zu können, dann ist es weniger sicher, dass sich diese Arbeit auch finanziell lohnt. Die Kosten für eine Assistenz werden zumeist von den Sozialämtern getragen. Das wirkt auf den ersten Blick weniger problematisch, als es bei näherem Hinsehen ist. Die Übernahme der Kosten durch das Sozialamt ist nämlich eine einkommensabhängige Leistung. Je nach Einzelfall und Schwere kann die Sozialbehörde bis zu 80 Prozent des eigenen Einkommens zur Finanzierung der Unterstützung mit heranziehen. Das heißt letztendlich: wer mehr als etwa 800 Euro im Monat (entspricht in etwa dem doppelten Hartz-IV-Satz) verdient, hat mit hohen Abzügen zu rechnen. Auch die wichtige finanzielle Vorsorge für das Alter ist fast unmöglich, da maximal 2600 Euro angespart werden dürfen. Alles das, was darüber hinaus geht, kann das Sozialamt ebenfalls einziehen. Selbiges gilt natürlich auch dann, wenn eine Erbschaft gemacht wird. Und als wäre das nicht schon schlimm genug, wenn man in einer Partnerschaft lebt, wird auch dessen Geld teilweise mit herangezogen.

Dieses Problem ist für Constantin Grosch nicht neu. Der 23jährige ist an Muskelschwund erkrankt und braucht für all das Hilfe, wozu er Kraft in den Armen und Beinen braucht. Ohne eine Assistenzperson kommt der Student der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften nicht zurecht.

Er ist, wie viele hunderttausend Menschen, der Meinung, dass auch Menschen mit Behinderungen auch ein Recht auf Sparen haben. Er hat deshalb mit dem bekannten Aktivisten für Inklusion und Barrierefreiheit, Raul Krauthausen, eine Online-Petition gestartet, die dieses Recht einfordert. Sie ist mittlerweile eine sehr erfolgreiche Petition auf der Plattform für Kampagnen Change.org. Mittlerweile haben über 325.000 Menschen die Petition unterzeichnet, welche ebenso ein „gutes Teilhabegesetz“ fordert. Hier kann mehr zu der Kampagne erfahren und sie dann auch ggf. unterzeichnen. 

Eine Vielzahl von unterstützenden Stimmen für diese Forderung gibt es auch von Menschen ohne Behinderung. Das zeigt eine repräsentative Umfrage, welche Internetplattform abgeordnetenwatch.de durchgeführt hat. 65 Prozent der gut 1000 Befragten sprechen sich dafür aus, dass benötigte Hilfe immer unabhängig vom Einkommen gezahlt werden müsse. Details zu der Umfrage kann man hier nachlesen. Das für 2017 geplante Bundesteilhabegesetz soll hier zumindest Verbesserungen bringen, auch wenn eher nicht zu erwarten ist, dass die Grenzen für Einkommen und Vermögen jemals ganz wegfallen werden. Jeder kann durch einen Unfall oder eine Erkrankung sehr schnell in die Lage kommen, dass er ebenfalls eine Assistenz benötigt. Eine schnelle Verbesserung ist sehr notwendig, denn sonst droht vielen dieser Menschen die Armut im Alter.

Hier findet man noch ein interessantes Interview mit Constantin Grosch und Raul Krauthausen zu der genannten Petition.  

< zurück

Häufig gestellte Fragen

Nein, dieser Studiengang ist für staatlich anerkannte HeilpädagogInnen und für Personen mit vergleichbarer Ausbildung als Aufbaustudiengang konzipiert. Zum Studium zugelassen werden staatlich anerkannte HeilpädagogInnen. Nach Einzelfallprüfung können auch ErzieherInnen/HeilerziehungspflegerInnen (oder vergleichbar qualifizierte Personen) mit Berufserfahrung und qualifizierten Weiterbildungen zugelassen werden (Quereinstieg).
Sie benötigen 2 Jahre Berufserfahrung im pädagogischen Feld und mindestens 200 Stunden einschlägige Weiterbildung (z. B. Psychomotorik, Entwicklungsbegleitung, Traumapädagogik o.a.).
  • Haben Sie Ihre Ausbildung an einer unserer Kooperationsfachschulen absolviert und liegt der Abschluss nach dem Jahr 2010 gelangen Sie ohne Einstufungsprüfung, jedoch nach einem Bewerbungsgespräch ins Studium. Alle anderen legen eine Einstufungsprüfung ab.
  • Erfüllen Sie die Kriterien für den Quereinstieg, legen Sie eine erweiterte Einstufungsprüfung ab.
  • Um die Praxisanteile in den einzelnen Modulen durchführen zu können (Reflexions-, Beobachtungs- und andere Praxisaufgaben), benötigen Sie einen Stellenanteil von mindestens 10 Wochenstunden.
  • Wir empfehlen eine Stellenreduktion auf 75%. Die Erfahrung zeigte jedoch, dass besonders belastbare Personen auch mit voller Stelle in der Lage sind, das Studium erfolgreich zu bewältigen.
Sie erzielen pro Halbjahr zwischen 20 und 25 Creditpoints (ECTs). Jeder Creditpoint steht für eine studentische Leistung von 25 Zeitstunden. Rechnen Sie also pro Halbjahr mit einem Stundenumfang zwischen 500 und 600 Stunden, die sich auf Präsenzzeiten vor Ort, Online-gestütztes Lernen und Selbstlernzeiten verteilen.
Nein.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch
an einem » Infotag oder im » persönlichen Gespräch.

 

als pdf-Datei laden
Kategorien

Chronik

Aktuelles

Multimediales

Methoden

Weltweit

Stellen

Blogroll

bhponline.de

disability-history.de

heilpaedagogik-info.de

Profitieren von Menschen
und Netzwerken:

->



-> 


->

Berufs-
begleitend
Studieren


Kleine
Lerngruppen


Beruflich
weiter-
kommen

ONLINE bewerben
Hier können Sie sich
ONLINE für einen
Studienplatz bewerben...


Folgen Sie uns auf:
Folgen Sie uns auf FacebookAbsolventInnen können sich auf XING vernetzenUnsere Videos auf YouTube  Folgen Sie uns auf TicToc

Datenschutzerklärung

Wir verwenden Cookies
Wir können diese zur Analyse unserer Besucherdaten platzieren, um unsere Website zu verbessern und personalisierte Inhalte anzuzeigen.
Notwendig
Diese Cookies sind für die Funktionalität unserer Website erforderlich und können in unserem System nicht ausgeschaltet werden.
Wir verwenden diese Cookies, um mit statistischen Informationen die Leistung unserer Website zu messen und verbessern.
Wir verwenden diese Cookies, um die Funktionalität zu verbessern und die Personalisierung zu ermöglichen, beispielsweise Multimediainhalte und die Verwendung von sozialen Medien.
  • Notwendig
    PHPSESSID
    Domainname: www.fh-diakonie.de
    Ablauf: Browsersitzung
    Anbieter: FH-Diakonie

    __cf_bm
    Domainname: trainex.de
    Ablauf: 30 Minuten
    Anbieter: Trainex

    mcookie
    Domainname: fh-diakonie.de
    Ablauf: 2 Jahre
    Anbieter: FH-Diakonie

    Funktional
    _ga Google Analytics
    Ablauf: 2 Jahre

    _gat Google Analytics
    Ablauf: 1 Minute

    _gid Google Analytics
    Ablauf: 1 Tag
  • Cookie-Richtlinie

    Aktualisiert: 25.02.2021 14:30

    Was sind Cookies?
    Cookies und ähnliche Technologien sind sehr kleine Textdokumente oder Codeteile, die oft einen eindeutigen Identifikationscode enthalten. Wenn Sie eine Website besuchen oder eine mobile Anwendung verwenden, bittet ein Computer Ihren Computer oder Ihr mobiles Gerät um die Erlaubnis, diese Datei auf Ihrem Computer oder mobilen Gerät zu speichern und Zugang zu Informationen zu erhalten. Informationen, die durch Cookies und ähnliche Technologien gesammelt werden, können das Datum und die Uhrzeit des Besuchs sowie die Art und Weise, wie Sie eine bestimmte Website oder mobile Anwendung nutzen, beinhalten.

    Warum verwenden wir Cookies?
    Cookies sorgen dafür, dass Sie während Ihres Besuchs eingeloggt bleiben, alle Ihre Einstellungen gespeichert bleiben, Sie sicher die Website nutzen können und diese weiterhin reibungslos funktioniert. Die Cookies stellen auch sicher, dass wir sehen können, wie unsere Website genutzt wird und wie wir sie verbessern können. Darüber hinaus können je nach Ihren Präferenzen unsere eigenen Cookies verwendet werden, um Ihnen gezielte Werbung zu präsentieren.

    Welche Art von Cookies verwenden wir?

    Notwendige Cookies
    Diese Cookies sind notwendig, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert. Einige der folgenden Aktionen können mit diesen Cookies durchgeführt werden.
    - Speichern Sie Ihre Cookie-Einstellungen für diese Website
    - Speichern von Spracheinstellungen
    - Melden Sie sich bei unserem Portal an. Wir müssen überprüfen, ob Sie eingeloggt sind.

    Funktionale Cookies
    Diese Cookies werden verwendet, um statistische Informationen über die Nutzung unserer Website zu sammeln, auch Analyse-Cookies genannt. Wir verwenden diese Daten zur Leistungssteigerung und Webseitenoptimierung.

    Marketing Cookies
    Diese Cookies werden von externen Werbepartnern gesetzt und dienen der Profilerstellung und Datenverfolgung über mehrere Websites hinweg. Wenn Sie diese Cookies akzeptieren, können wir unsere Werbung auf anderen Websites basierend auf Ihrem Benutzerprofil und Ihren Präferenzen anzeigen.

    Diese Cookies speichern auch Daten darüber, wie viele Besucher unsere Werbung gesehen oder angeklickt haben, um Werbekampagnen zu optimieren.

Impressum Datenschutz