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3. Anrechnung einer Berufs- bzw. Fachausbildung

Ein großer Teil der berufsbegleitend angelegten Studiengänge an der FH der Diakonie hat bereits die Anrechnung einer beruflichen Ausbildung in das jeweilige Studienkonzept und Modulhandbuch integriert. Das bedeutet, dass im Studiengang Module vorgesehen sind, die die  Kerninhalte der anzurechnenden beruflichen Fachausbildung beinhalten. Da der Studiengang sich vornehmlich an Personen richtet, die diese entsprechende Ausbildung haben, werden diese Module angerechnet und nicht an der Hochschule angeboten. Die Anrechnung setzt immer eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung voraus, z.T. mit einer Mindestnote. In einzelnen Studiengängen können auch Studierende zugelassen werden, die die entsprechenden Berufsausbildungen nicht mitbringen. In diesen Fällen müssen an der Hochschule Einstufungsprüfungen (s.u.) abgelegt werden.

 Studiengang  Ausbildungen

 Mindest-
 note

 CPs*
 zur
 Anerk.

 vgl. Prüfungsordnung
 (PO) / Anmerkungen /
 Modul
 B.A.
 Heilpädagogik
Heilpädagogik (staatliche Anerkennung)

Nach Einzelfallprüfung auch: Erzieher/in und HEP mit Weiterbildungen und Berufserfahrung

keine* 75/90

 SPO § 7a

 Module 1-10

 B.A.
 Management

Ges.u.Krankenpflege, Ges.u. Kinderkrankenpflege, Altenpflege, HEP, Sozialpädagogik (Erzieher/in), Ergotherapie;

auch: Physiotherapie, Operationstechnische Assistenz, Medizinische Fachangestellte, Orthopädietechnik, Rettungsassistenz, Kauffrau/-mann im Gesundheitswesen

Erfahrung im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen

2,7 30

 SPO § 7a; Ergänzung der Berufe durch Beschlüsse des Prüfungsausschusses auf Grundlage des § 7a SPO

 

 Modul MM04

 B.Sc.
 Pflege
Ges.- u. Krankenpflege, Ges.- u. Kinderkranken-pflege, Altenpflege - 60

 SPO § 7a

 Module 1-5

 B.A.
 Psych.
 Gesundheit /
 psychiatr.
 Pflege

Ges.- u. Krankenpflege, Ges- .u. Kinderkranken-pflege, Altenpflege, HEP, Ergotherapie, Erzieher/in

(weitere Berufe möglich, vgl. SPO 7a)

3,0 60-87

 SPO § 7a

 Module 1-4 (ggf.weitere)

 B.A.
 Soziale Arbeit
Sozialpädagogik (Erzieher-/in); Heilerziehungspflege (HEP)** - 30-60

 SPO § 7a; vergleichbare Ausbildungen auf Einzelantrag;

 Modul 2 (ggf. weitere)

* = CPs: Creditpoints = Leistungspunkte, die für jedes Modul vergeben werden (in der Fachsprache Creditpoints nach dem European Transfer Credit System, diese dienen der Vergleichbarkeit von Studienleistungen zwischen den EU-Ländern).

 

Für die einzelnen Studiengänge gelten die folgenden Regelungen:

Diakonik und soziale Arbeit

Kooperationspartner ist die Diakonische Stiftung Wittekindshof in Bad Oeynhausen. Wer dort das Grundseminar der Diakonenausbildung erfolgreich besucht hat, kann sich einige Module auf das Studium anrechnen lassen. Auskünfte erteilt die Studiengangsleitung. Dasselbe gilt für Absolventen/innen der Diakonenausbildung an der Evangelischen Bildungsstätte für Diakonie und Gemeinde in Bethel (Nazareth).

Heilpädagogik

* Wenn Sie eine Anerkennung zum/zur Heilpädagogen/-in an einer Fachschule haben, mit der ein Kooperationsvertrag besteht, werden Ihnen die Module 1-10 mit 90 CP ohne weitere Prüfung anerkannt. Kooperationsschulen sind:

Oder (nach Einzelfallprüfung) staatlich anerkannte ErzieherIn oder HeilerziehungspflegerIn und 3 Jahre Berufserfahrung im heilpädagogischen Feld und 2 einschlägige Weiterbildungen von insgesamt mindestens 250 Sunden und erweiterte Einstufungsprüfung.

Über die Anerkennung dieser Weiterbildungen entscheidet die Studiengangsleitung im Einzelfall. Die Studiengangsleitung berät Sie hierzu gerne. In diesem Fall ist aber immer eine Einstufungsprüfung für die Module 1-10 erforderlich. Aus diesen werden Ihnen nach erfolgreicher Prüfung 75 CP anerkannt.

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Management

Der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung mit einer Mindestnote von 2,7 (siehe Tabelle oben) führt zur Anrechnung des Moduls 04 mit insgesamt 30 CP. Das geschieht ohne besonderen Antrag nach Vorlage der Zeugnisse bei der Anmeldung zum Studium.

Haben Sie im Abschlusszeugnis die vorgeschriebene Mindestnote nicht erreicht oder haben Sie eine andere als eine der o.g. Ausbildungen absolviert, ist eine Einstufungsprüfung (s.u.) erforderlich. Haben Sie eine qualifizierte und umfangreiche Weiterbildung mit Erfolg besucht, kann diese im Einzelfall ersatzweise anerkannt werden (Antrag an den Prüfungsausschuss).

Haben Sie eine andere als eine der oben genannten, für das Studium einschlägige Ausbildung absolviert und können  Sie – z.B. durch Vorlage des Lehrplans - nachweisen, dass Sie die Kompetenzen des Moduls 04 in diesen Ausbildungen erworben wurden, kann diese Ausbildung auf Antrag vom Prüfungsausschuss anerkannt werden.

Einstufungsprüfung: Diese besteht aus einer Klausur und einer mündlichen Prüfung (Kolloquium). Zur individuellen Vorbereitung auf die Klausur und die mündliche Prüfung (Kerninhalte des Moduls 4) wird eine Textsammlung (Reader) und Übungsfragen dazu auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt. Den Termin für die Prüfungen vereinbaren Sie mit dem Studiengangsleiter, Prof. Dr. Rüdiger Noelle (ruediger.noelle[at]fh-diakonie.de). Die Prüfungen können einmal wiederholt werden. Der Erwerb der Leistungspunkte für das Modul 4 durch Anrechnung oder Prüfung muss spätestens bis zum Bachelor-Kolloquium erfolgt sein. Zu empfehlen ist jedoch, dieses im Laufe der ersten beiden Studiensemester zu erledigen.

Psychiatrische Pflege / Psychische Gesundheit

Soweit Sie eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Heilerziehungspflege, Sozialpädagogik (Erzieher/in oder Sozialarbeiter/-in), Ergo- oder Physiotherapie mit einer durchschnittlichen Note von mindestens 3,0 abgeschlossen haben, werden Ihnen ohne weitere Prüfung die Module 1-4 im Umfang von 60 CP anerkannt.

Falls Ihre Durchschnittsnote im Berufsabschlusszeugnis schlechter als 3,0 beträgt, müssen Sie eine Einstufungsprüfung durchlaufen, die vor dem Studium bzw. im 1. Semester abgelegt wird. Sie besteht aus einer Klausur und einer mündlichen Gruppenprüfung (Kolloquium). Die Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Zur Vorbereitung werden Materialien (Reader) zur Verfügung gestellt.

Sonderregelung für Teilnehmer/innen und Absolvent/innen der Fachweiterbildung „Psychiatrische Pflege“ bei der LVR-Akademie für seelische Gesundheit

Teilnehmer/innen und Absolvent/innen der Psychiatrie-Fachweiterbildung an der LVR-Akademie für seelische Gesundheit werden neben den Modulen 1-4 auch die Module 8, 10, 11 und 12 anerkannt (zusammen 27 CP). Das Studium verkürzt sich dadurch um ein Semester auf 5 Semester.

Kooperationspartner: LVR-Akademie für seelische Gesundheit, Düsseldorf www.akademie-seelische-gesundheit.lvr.de

Soziale Arbeit

Der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung als Erzieher/in führt zur Anrechnung des Moduls 2 (30 CP). Eine Mindestnote ist nicht erforderlich. Soweit Sie die Ausbildung bei einer kooperierenden Schule absolviert haben (siehe unten), können Ihnen durch Anrechnung von Modulen 3 und 5 sowie eines Teils des Moduls 4 weitere 30 CP angerechnet werden; dadurch verkürzt sich das Studium auf 5 Semester.

Der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung als Heilerziehungspfleger/in führt zur Anrechnung des Moduls 2 (mit 30 CP).

Zur Anerkennung des Moduls 2 können vergleichbare Berufsabschlüsse im Einzelfall ebenfalls herangezogen werden, wenn die Äquivalenzprüfung ergibt, dass

  • das staatlich anerkannte Curriculum in einem vergleichbaren zeitlichen Umfang vergleichbare Inhalte und zu vermittelnde Kompetenzen aufweist wie im Modul 2 und
  • der Unterricht im Wesentlichen durch akademisch ausgebildete Lehrkräfte durchgeführt wurde.

Die Entscheidung über eine Anerkennung trifft der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Studiengangsleitung.

Soweit im Einzelfall eine Anrechnung nicht möglich ist, muss eine Einstufungsprüfung für das Modul 2 absolviert werden. Diese besteht aus einer Klausur und einer mündlichen Prüfung. Den Lernstoff des Moduls 2 können Sie sich mit Hilfe einer Textsammlung, verbunden mit Lernhilfen, selbst erarbeiten. Der erfolgreiche Kompetenzerwerb wird nach Bestehen der Prüfung bestätigt und mit 30 CP angerechnet. (Hinweis: Das Modul 2 wird an der FH der Diakonie nicht als Präsenzveranstaltung angeboten.)

**Kooperierende Fachschulen:

a) nach erfolgreicher Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in pauschale Anrechnung der Module 01, 03, 04 und 05 (60 CP) und Quereinstieg ins vierte Semester

b) nach erfolgreicher Ausbildung zum/r kirchlich anerkannten Diakon/in pauschale Anrechnung des Schwerpunktwahlmodulbereichs 9.d) Diakonik (20 CP)

  • Diakonisches Bildungsinstitut Johannes Falk gGmbH in Eisenach - Diakon/in - www.dbi-falk.de  
 
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