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Kostenloser und umfassender Ratgeber für Menschen mit Behinderung


zum Download der BroschüreMenschen mit Behinderungen sind darauf angewiesen, schnell, umfassend und zielgerichtet Informationen darüber zu bekommen, auf welche Leistungen und Hilfestellungen sie in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch haben.

Der jährlich aktualisierte Ratgeber für Menschen mit Behinderungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (im Folgenden: BMAS) kann da ein wichtiger Begleiter sein, um sich besser im dichten und manchmal auch undurchsichtigen sozialen Netz zurecht zu finden.

Der Ratgeber bildet dabei viele Lebenssituationen ab, und widmet sich neben einer Definition von "Behinderung" und deren Feststellung dabei nicht ausschließlich der Vorsorge und Früherkennung, sondern auch der Berufsausbildung und der Berufsförderung. Auch steuerliche Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen werden erläutert.

Diese genannten Themenbereiche sind dabei exemplarisch zu sehen, denn es ist ausschließlich ein Abriss des Gesamtinhaltes, der deutlich vielschichtiger ist.

Die jeweils zugrunde liegenden Gesetzestexte sind in Auszügen beigefügt.

Der Ratgeber kann auf der Seite des BMAS kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden.

http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a712-ratgeber-fuer-behinderte-mens.html

zum Download der Broschüre in einfacher SpracheBei Bedarf liegt er auch in leichter Sprache vor und kann ebenfalls kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden.

http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a749-rat-geber-behinderung-barrierefrei.html

Wir meinen: Ein Ratgeber, der in jedes Bücheregal gehört, wenn man von einer Behinderung selbst betroffen oder damit befasst ist! Der Ratgeber ist eine wahre Hilfe im Alltag.

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Häufig gestellte Fragen

Nein, dieser Studiengang ist für staatlich anerkannte HeilpädagogInnen und für Personen mit vergleichbarer Ausbildung als Aufbaustudiengang konzipiert. Zum Studium zugelassen werden staatlich anerkannte HeilpädagogInnen. Nach Einzelfallprüfung können auch ErzieherInnen/HeilerziehungspflegerInnen (oder vergleichbar qualifizierte Personen) mit Berufserfahrung und qualifizierten Weiterbildungen zugelassen werden (Quereinstieg).
Sie benötigen 2 Jahre Berufserfahrung im pädagogischen Feld und mindestens 200 Stunden einschlägige Weiterbildung (z. B. Psychomotorik, Entwicklungsbegleitung, Traumapädagogik o.a.).
  • Haben Sie Ihre Ausbildung an einer unserer Kooperationsfachschulen absolviert und liegt der Abschluss nach dem Jahr 2010 gelangen Sie ohne Einstufungsprüfung, jedoch nach einem Bewerbungsgespräch ins Studium. Alle anderen legen eine Einstufungsprüfung ab.
  • Erfüllen Sie die Kriterien für den Quereinstieg, legen Sie eine erweiterte Einstufungsprüfung ab.
  • Um die Praxisanteile in den einzelnen Modulen durchführen zu können (Reflexions-, Beobachtungs- und andere Praxisaufgaben), benötigen Sie einen Stellenanteil von mindestens 10 Wochenstunden.
  • Wir empfehlen eine Stellenreduktion auf 75%. Die Erfahrung zeigte jedoch, dass besonders belastbare Personen auch mit voller Stelle in der Lage sind, das Studium erfolgreich zu bewältigen.
Sie erzielen pro Halbjahr zwischen 20 und 25 Creditpoints (ECTs). Jeder Creditpoint steht für eine studentische Leistung von 25 Zeitstunden. Rechnen Sie also pro Halbjahr mit einem Stundenumfang zwischen 500 und 600 Stunden, die sich auf Präsenzzeiten vor Ort, Online-gestütztes Lernen und Selbstlernzeiten verteilen.
Nein.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch
an einem » Infotag oder im » persönlichen Gespräch.

 

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    Aktualisiert: 25.02.2021 14:30

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