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Studienbelastung reduzieren

Anerkennung und Anrechnung von an anderen Hochschulen und von außerhochschulisch erbrachten Leistungen

Einführung und Inhaltsverzeichnis

Die meisten Studiengänge der Fachhochschule der Diakonie werden in berufsbegleitender Teilzeitform angeboten. Sie wenden sich damit eher an „nicht-traditionelle Studierende“: Fast alle sind berufstätig, viele haben familiäre Verpflichtungen, die meisten haben bereits eine Berufsausbildung absolviert und etliche haben umfangreiche Fort- und Weiterbildungen besucht. Der Fachhochschule der Diakonie ist es ein Anliegen, die vorhandenen Kompetenzen anzuerkennen und auf das Studium anzurechnen und damit die Studiendauer zu verkürzen bzw. die Studienbelastung zu reduzieren.

Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung und damit verbunden auch die Anrechnung von Kompetenzen, die nicht im Rahmen eines klassischen Studiums erworben wurden, gehörten von Anfang an zum Selbstverständnis der FH der Diakonie. So heißt es im Leitbild: „Unser Bildungskonzept fördert die Durchlässigkeit von Bildungsprozessen. Anderweitig erworbene Kompetenzen werden einbezogen und anerkannt.“ Im vom Bundesbildungsministerium geförderten Projekt „BEST WSG – Berufsintegrierte Studiengänge zur Weiterqualifizierung im Sozial- und Gesunheitswesen“ im Rahmen der Initiative Aufstieg durch Bildung – Offene Hochschule“ (2011-2017) wurde dieser Grundsatz weiter entwickelt und beforscht.

Die Kultusministerkonferenz hat in ihren Beschlüssen von 2002 und 2008 den Rahmen für die „Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium“ festgelegt; Einzelheiten dazu finden sich auch im NRW-Hochschulgesetz (§ 63a HG NRW). Grundsätzlich können bis zu 50% der Studienleistungen anerkannt werden; die Entscheidungen dafür treffen die Hochschulen.
Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, sich einen Überblick zu verschaffen und geben Ihnen Hinweise, an wen Sie sich jeweils für weitere Fragen und Klärungen wenden können.

Informationen darüber, unter welchen Bedingungen Sie auch ohne Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife) ein Studium beginnen können finden Sie unter » Studieren ohne Abitur. Informationen darüber, welche  zusätzlichen Zertifikate und Qualifikationen Sie im Rahmen des Studiums erhalten können, erhalten Sie » hier.

Die Informationen sind aufgeteilt in 9 Abschnitte:

1. Formen der Anrechnung

2. Anrechnung von Studienleistungen (bereits absolviertes oder abgebrochenes Studium)

3. Anrechnung einer Berufs- bzw. Fachausbildung

4. Anrechnung von Fort- und Weiterbildungen

    4.1 ... im Rahmen von Kooperationsverträgen

    4.2 ... sonstige Fort- und Weiterbildungen 

5. Anrechnung von informell erworbenen Kompetenzen (nicht-zertifizierte Fortbildungen, Berufs- und Lebenserfahrung, autodidaktisch erworbene Kompetenzen)

6. Detaillierte Informationen zu den Kooperationsverträgen

7. Übersicht über die Studiengangsleitungen, die zur Beratung bereit stehen

8. Zugang zum Studium ohne Abitur oder Fachhochschulreife

9. Antragsformulare für die Anrechnung

 

» weitere Informationen über Förderungsmöglichkeiten (finanzielle Belastungen reduzieren)