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Dokumentation zur Pränataldiagnostik bei Menschen mit Down-Syndrom


Link auf > www.teilhabestattausgrenzung.deEin Film der Medienwerkstatt Franken von Vanessa Hartmann beleuchtet die Pränataldiagnostik und den aktuellen Bluttest im Rahmen der Erkennung des Down-Syndroms aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

„Habt ihr es denn nicht vorher gewusst?“ - Diese Frage wird man als Eltern von Kindern mit Down-Syndrom sicher mehr als einmal hören. Emotional mag diese Frage dann bei den Empfängern sicherlich ein Wechselbad der Gefühle auslösen, denn auch wenn man aus Gründen der reinen Höflichkeit vielleicht gewillt ist eine Antwort zu geben, so möchte man sich vermutlich nicht für den eigenen Nachwuchs rechtfertigen und muss das sicher auch nicht.

In der aktuellen Zeit wird über Menschen mit Down-Syndrom medial sehr häufig und ebenso positiv berichtet. Das ist in Zeiten ernst gemeinter und selbstverständlich gelebter Inklusion auch mehr als richtig, mag doch diese mediale Präsenz vielleicht ein wenig mehr zur gesellschaftlich selbstverständlichen Akzeptanz für die Menschen beitragen.

Dennoch ist auf der anderen Seite der sprichwörtlichen Medaille auch anzuerkennen, dass die Suche nach Föten mit Down-Syndrom schon vor der Geburt ganz selbstverständlich Eingang in die Vorsorge für die Schwangeren gefunden hat und auch dafür gibt es gute Gründe. Ganz aktuell ist ein Bluttest dabei das neuste Hilfsmittel, denn er identifiziert Neugeborene mit Trisomie 13, 18 und 21.

Mittlerweile ist auch klar, dass dieser Test von den Krankenkassen unter bestimmten Umständen bezahlt wird. Unter welchen Rahmenbedingungen das praktisch passiert wird aktuell festgelegt.

Wenn so ein Test dann positiv ist, dann werden nicht selten ethische und persönliche Fragen für die Eltern aufgeworfen, auf die es im ersten Moment kaum eine richtige oder falsche Antwort geben mag. Nicht zuletzt müssen diese am Ende über Leben und Tod ihres Kindes schon vor der Geburt entscheiden. Meistens soll der Test eher dazu dienen zu bestätigen, dass das eigene Kind gesund ist. Dadurch werden Antworten auf die eben genannten Fragen ungemein schwerer, denn sie treffen die Betroffenen oft unerwartet.

Vanessa Hartmann von der Medienwerkstatt Franken hat in einer halbstündigen Dokumentation das Thema mit all seinen Facetten einmal rundherum und vielschichtig beleuchtet und mit ganz unterschiedlichen Menschen dazu gesprochen. Wir meinen – Ein lohnender Einblick.

Hier findet man die Dokumentation und hier ein Interview mit der Autorin.

Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

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Häufig gestellte Fragen

Nein, dieser Studiengang ist für staatlich anerkannte HeilpädagogInnen und für Personen mit vergleichbarer Ausbildung als Aufbaustudiengang konzipiert. Zum Studium zugelassen werden staatlich anerkannte HeilpädagogInnen. Nach Einzelfallprüfung können auch ErzieherInnen/HeilerziehungspflegerInnen (oder vergleichbar qualifizierte Personen) mit Berufserfahrung und qualifizierten Weiterbildungen zugelassen werden (Quereinstieg).
Sie benötigen 2 Jahre Berufserfahrung im pädagogischen Feld und mindestens 200 Stunden einschlägige Weiterbildung (z. B. Psychomotorik, Entwicklungsbegleitung, Traumapädagogik o.a.).
  • Haben Sie Ihre Ausbildung an einer unserer Kooperationsfachschulen absolviert und liegt der Abschluss nach dem Jahr 2010 gelangen Sie ohne Einstufungsprüfung, jedoch nach einem Bewerbungsgespräch ins Studium. Alle anderen legen eine Einstufungsprüfung ab.
  • Erfüllen Sie die Kriterien für den Quereinstieg, legen Sie eine erweiterte Einstufungsprüfung ab.
  • Um die Praxisanteile in den einzelnen Modulen durchführen zu können (Reflexions-, Beobachtungs- und andere Praxisaufgaben), benötigen Sie einen Stellenanteil von mindestens 10 Wochenstunden.
  • Wir empfehlen eine Stellenreduktion auf 75%. Die Erfahrung zeigte jedoch, dass besonders belastbare Personen auch mit voller Stelle in der Lage sind, das Studium erfolgreich zu bewältigen.
Sie erzielen pro Halbjahr zwischen 20 und 25 Creditpoints (ECTs). Jeder Creditpoint steht für eine studentische Leistung von 25 Zeitstunden. Rechnen Sie also pro Halbjahr mit einem Stundenumfang zwischen 500 und 600 Stunden, die sich auf Präsenzzeiten vor Ort, Online-gestütztes Lernen und Selbstlernzeiten verteilen.
Nein.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch
an einem » Infotag oder im » persönlichen Gespräch.

 

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    Aktualisiert: 25.02.2021 14:30

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