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Ab 1.4.2013 durch die KfW:

Ausweitung der Studienfinanzierung

Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- und Zweitstudiengänge sowie Promotionen, Studium in Vollzeit oder Teilzeit werden dann berücksichtigt. Die Antragsteller können bis zu 44 Jahre alt sein. Mit dem Studienkredit können ab dem 1. Semester Lebenshaltungskosten oder Studiengebühren finanziert werden, und zwar monatlich bis zu € 650,-- und bis zu 14 Semester lang.

• Der Zinssatz beträgt zzt. 3,06% (effektiv 3,11 p.a.),
• die Finanzierung ist unabhängig vom eigenen Einkommen und vom Einkommen der Eltern,
• Sicherheiten sind nicht erforderlich ,
• es sind flexible Auszahlungsbeträge und flexible Tilgung  (auch außerplanmäßig) möglich,
• die Beantragung geht schnell und einfach über die eigenen Hausbank bzw. Sparkasse.

Nähere Informationen unter http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/KfW-Studienkredit/index.jsp
oder www.kd-bank.de/studienkredit

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