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Zusatzqualifikationen im Rahmen des Regelstudiums

Zusätzliche Qualifikationen erlangen ohne zusätzliche Kosten

In mehreren unserer Studiengänge können im Rahmen des Regelstudiums zusätzliche Zertifikate bzw. Qualifikationen erworben werden. Solche Zertifikate ermöglichen z.B. die Abrechnung spezieller Leistungen, sie werden von den Arbeitgebern benötigt oder sind Voraussetzung für die Übernahme bestimmter Tätigkeiten.

Die Kompetenzen werden entweder im Regelstudium vermittelt oder können durch die Belegung von Wahl- und Fachwahlmodule erworben werden. Bitte beachten Sie dabei, dass mitunter neben den Fachkompetenzen, die im Studium vermittelt werden, jeweils auch weitere Voraussetzungen (z.B. Erstausbildung; Dauer der Berufserfahrung, Vorlage von Führungszeugnissen…) notwendig sind. Die Voraussetzungen für die Ausstellung dieser Zertifikate basieren z. T. auf gesetzlichen Vorgaben und z. T. auf den Regeln einzelner Fachgesellschaften:

Zusatzqualifizierung Case-ManagerIn (DGCC)
 

Zusatzqualifizierung Einrichtungsleiter/in

(Leitung von Pflegeheimen und Einrichtungen der Alten- und der Behindertenhilfe; bitte beachten Sie die jeweiligen Ländergesetze)
 

Zusatzqualifizierung Pflegeberater/in (§ 7a SGB XI)
 

Zusatzqualifizierung Pflegedienstleiter/in

(Verantwortliche Pflegefachkraft in Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenhilfe und Ambulanten Pflegediensten in der Behindertenhilfe; § 71 SGB XI)
 

Zusatzqualifizierung Praxisanleiter/in in den Ausbildungen für Pflegefachkräfte

(Altenpflege: § 2 (2) AltPflAPrV; Gesundheits- und Krankenpflege; Gesundheits- und Kinderkrankenpflege: § 2 (2) KrPflAPrV)
 

Zusatzqualifizierung Systemische Berater/in (IF Weinheim)