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Der Familienrat – Hilfe zur Selbsthilfe

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Im Laufe eines Lebens können potenziell eine ganze Menge an vielschichtigen Konflikten nach einer Lösung verlangen. So kann es beispielsweise sein, dass der eigene Nachwuchs über längere Zeit die Schule verweigert oder Regeln temporär eher missachtet.

Es kann aber auch sein, dass Besuchsregelungen nach einer Trennung der Eltern zu Interessenskonflikten führen oder das Sorgerecht im Allgemeinen dann für Schwierigkeiten sorgt. Auch die längerfristige Pflege von Angehörigen oder finanzielle Probleme können für größere Konflikte sorgen. Im Rahmen der professionellen Arbeit mit Menschen mit Behinderung, älteren Menschen oder anderen Personengruppen kann es ebenfalls Konflikte geben.

In allen Fällen ist eine zielführende Lösung zu suchen. Hier kann das Konzept des Familienrates sehr hilfreich sein. Sie hat ihren Ursprung in den 1980er Jahren bei der indigenen Bevölkerung Neuseelands und ist dort seitdem gesetzlich verankert und findet bei Familien mit einer Kindeswohlgefährdung Anwendung. Das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ steht im Mittelpunkt und die Betroffenen sind selbst die Experten für die Lösung des jeweiligen Problems. Mithilfe ihnen nahestehender Menschen und Fachleuten entwickeln sie zielgerichtet Lösungen.

Unsere berufsbegleitend studierende Heilpädagogin Maike Kaiser hat sich ausführlich mit der interessanten Methode befasst. Hier kann man das Handout und das Plakat dazu herunterladen. 

Handout

Plakat 

(bitte jeweils auf die Wörter klicken. Dann startet der Download)

 
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Häufig gestellte Fragen

Nein, dieser Studiengang ist für staatlich anerkannte HeilpädagogInnen und für Personen mit vergleichbarer Ausbildung als Aufbaustudiengang konzipiert. Zum Studium zugelassen werden staatlich anerkannte HeilpädagogInnen. Nach Einzelfallprüfung können auch ErzieherInnen/HeilerziehungspflegerInnen (oder vergleichbar qualifizierte Personen) mit Berufserfahrung und qualifizierten Weiterbildungen zugelassen werden (Quereinstieg).
Sie benötigen 2 Jahre Berufserfahrung im pädagogischen Feld und mindestens 200 Stunden einschlägige Weiterbildung (z. B. Psychomotorik, Entwicklungsbegleitung, Traumapädagogik o.a.).
  • Haben Sie Ihre Ausbildung an einer unserer Kooperationsfachschulen absolviert und liegt der Abschluss nach dem Jahr 2010 gelangen Sie ohne Einstufungsprüfung, jedoch nach einem Bewerbungsgespräch ins Studium. Alle anderen legen eine Einstufungsprüfung ab.
  • Erfüllen Sie die Kriterien für den Quereinstieg, legen Sie eine erweiterte Einstufungsprüfung ab.
  • Um die Praxisanteile in den einzelnen Modulen durchführen zu können (Reflexions-, Beobachtungs- und andere Praxisaufgaben), benötigen Sie einen Stellenanteil von mindestens 10 Wochenstunden.
  • Wir empfehlen eine Stellenreduktion auf 75%. Die Erfahrung zeigte jedoch, dass besonders belastbare Personen auch mit voller Stelle in der Lage sind, das Studium erfolgreich zu bewältigen.
Sie erzielen pro Halbjahr zwischen 20 und 25 Creditpoints (ECTs). Jeder Creditpoint steht für eine studentische Leistung von 25 Zeitstunden. Rechnen Sie also pro Halbjahr mit einem Stundenumfang zwischen 500 und 600 Stunden, die sich auf Präsenzzeiten vor Ort, Online-gestütztes Lernen und Selbstlernzeiten verteilen.
Nein.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch
an einem » Infotag oder im » persönlichen Gespräch.

 

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    Aktualisiert: 25.02.2021 14:30

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