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Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen


Hier geht es zum genannten Forschungsbericht.Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: LAG Selbsthilfe NRW) ist mit Unterstützung des Zentrums für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (kurz: ZPE) der Universität Siegen in einem dreijährigen Forschungsprojekt der Frage nachgegangen, wie politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen nachhaltig gestärkt werden kann.

Dabei wurde geprüft, welche Möglichkeiten politischer Partizipation für Menschen mit Behinderungen auf Ebene der Kommunen in Nordrhein-Westfalen vorhanden sind, und wie diese weitergehend und nachhaltig gestärkt werden können. Die Selbsthilfe sollte flächendeckend auf Landesebene gestärkt werden, sodass Menschen mit Behinderungen ihre, durch die UN-Behindertenrechtskonvention zugesicherten Rechte zur Teilhabe auch sicher vor Ort ausüben können.

Am 03. Dezember 2015, dem internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, wurde der Abschlussbericht zu diesem interessanten Forschungsprojekt veröffentlicht.

Dieser kann als PDF-Datei aufgerufen werden. Eine barrierefreie Version des Berichts wird Anfang Januar 2016 verfügbar sein.

Der Bericht zeigt, dass noch viel zu tun ist, um die überall geforderte Inklusion praktisch mit Leben füllen zu können. Erschreckend ist beispielsweise, dass es in mehr als der Hälfte der Kommunen in Nordrhein-Westfalen keine Möglichkeit der politischen Partizipation und Selbstvertretung für Menschen mit Behinderungen gibt.

Zu dem gesamten Forschungsprojekt wird es am Freitag, den 11. März 2016 eine Abschlussveranstaltung geben, bei der es darum gehen wird, über die Möglichkeiten der Beteiligungen von Menschen mit Behinderungen ins Gespräch zu kommen. Nähere Informationen dazu gibt es auch auf der Website der LAG Selbsthilfe NRW.

Hier geht es zum genannten Forschungsbericht.

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Häufig gestellte Fragen

Nein, dieser Studiengang ist für staatlich anerkannte HeilpädagogInnen und für Personen mit vergleichbarer Ausbildung als Aufbaustudiengang konzipiert. Zum Studium zugelassen werden staatlich anerkannte HeilpädagogInnen. Nach Einzelfallprüfung können auch ErzieherInnen/HeilerziehungspflegerInnen (oder vergleichbar qualifizierte Personen) mit Berufserfahrung und qualifizierten Weiterbildungen zugelassen werden (Quereinstieg).
Sie benötigen 2 Jahre Berufserfahrung im pädagogischen Feld und mindestens 200 Stunden einschlägige Weiterbildung (z. B. Psychomotorik, Entwicklungsbegleitung, Traumapädagogik o.a.).
  • Haben Sie Ihre Ausbildung an einer unserer Kooperationsfachschulen absolviert und liegt der Abschluss nach dem Jahr 2010 gelangen Sie ohne Einstufungsprüfung, jedoch nach einem Bewerbungsgespräch ins Studium. Alle anderen legen eine Einstufungsprüfung ab.
  • Erfüllen Sie die Kriterien für den Quereinstieg, legen Sie eine erweiterte Einstufungsprüfung ab.
  • Um die Praxisanteile in den einzelnen Modulen durchführen zu können (Reflexions-, Beobachtungs- und andere Praxisaufgaben), benötigen Sie einen Stellenanteil von mindestens 10 Wochenstunden.
  • Wir empfehlen eine Stellenreduktion auf 75%. Die Erfahrung zeigte jedoch, dass besonders belastbare Personen auch mit voller Stelle in der Lage sind, das Studium erfolgreich zu bewältigen.
Sie erzielen pro Halbjahr zwischen 20 und 25 Creditpoints (ECTs). Jeder Creditpoint steht für eine studentische Leistung von 25 Zeitstunden. Rechnen Sie also pro Halbjahr mit einem Stundenumfang zwischen 500 und 600 Stunden, die sich auf Präsenzzeiten vor Ort, Online-gestütztes Lernen und Selbstlernzeiten verteilen.
Nein.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch
an einem » Infotag oder im » persönlichen Gespräch.

 

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    Aktualisiert: 25.02.2021 14:30

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