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Vielseitige Informationen zur Behindertenrechtskonvention – ein Handbuch


 

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit dem Jahr 2009 geltendes Recht in Deutschland und hält seither mit ihren Auswirkungen in vielen Lebensbereichen Einzug. Besonders in den Bereichen der Bildung und der Arbeitswelt spielt diese in der öffentlichen Diskussion eine große Rolle. Auch in vielen anderen Lebensbereichen ist die UN-Behindertenrechtskonvention in ihrer Intention ein Meilenstein für Menschen mit Behinderungen, und darüber hinaus für die gesamte Gesellschaft, denn sie stellt ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe in den Fokus.

Das “Handbuch Behindertenrechtskonvention – Teilhabe als Menschenrecht – Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe“ von Prof Dr. Theresia Degener und Elke Diehl vereint dabei eine bunte Vielfalt an Themen und Praxisbeispielen, rund um die Behindertenrechtskonvention.

Zunächst einmal widmet sich das Buch der historischen Entwicklung auf dem langen Weg hin zur Partizipation und Selbstbestimmung und klärt unter anderem die Frage, was „Inklusion“ überhaupt ist. Weiterhin wird darauf eingegangen, wie die Konvention innerstaatlich in Deutschland durchgesetzt wurde und welche Schritte dazu nötig waren. Da ebenfalls ein geltendes Recht in gelebte Praxis überführt werden muss, widmet sich ein weiterer Teil des Buches der Frage, wie der Weg in eine inklusive Gesellschaft aussehen kann. Viele weitere interessante Fragen werden beleuchtet und diskutiert.

Im Anhang des Buches befinden sich z.B. für weitere Recherchen  der Text der UN-Behindertenrechtskonvention, Linktipps, ausgewählte Adressen u.v.m.

Prof Dr. Theresia Degener war maßgeblich an der Entstehung der Behindertenrechtskonvention beteiligt, denn sie war in den Jahren 2002 bis 2006 Mitglied der deutschen Delegation beim Ad-hoc-Ausschuss der Vereinten Nationen zur Vorbereitung einer Behindertenrechtskonvention und ist stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte der Menschen mit Behinderungen. Allein deshalb enthält das Buch sozusagen bereits Informationen aus „erster Hand“. Mithilfe der Beiträge von Elke Diehl und insgesamt 30 weiteren AutorInnen aus der Praxis und der Wissenschaft enthält das Buch reichlich Fachwissen aus unterschiedlichen Perspektiven.

Dem umfassenden Handbuch ist eine DVD beigefügt, die eine barrierefreie Version des Handbuchs sowie alle Beiträge jeweils in leichter Sprache und in Gebärdensprache enthält.

Für den Preis von nur 4,50 Euro (ggf. zzgl. Versandkosten) ist eine Druckversion unter folgendem Link bei der Bundeszentrale für politische Bildung zu bekommen:

http://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/202216/handbuch-behindertenrechtskonvention

Das Buch ist eine wahre Fundgrube für interessierte Laien, aber auch für ExpertInnen, und daher für jedes Bücherregal eine Bereicherung. 

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Häufig gestellte Fragen

Nein, dieser Studiengang ist für staatlich anerkannte HeilpädagogInnen und für Personen mit vergleichbarer Ausbildung als Aufbaustudiengang konzipiert. Zum Studium zugelassen werden staatlich anerkannte HeilpädagogInnen. Nach Einzelfallprüfung können auch ErzieherInnen/HeilerziehungspflegerInnen (oder vergleichbar qualifizierte Personen) mit Berufserfahrung und qualifizierten Weiterbildungen zugelassen werden (Quereinstieg).
Sie benötigen 2 Jahre Berufserfahrung im pädagogischen Feld und mindestens 200 Stunden einschlägige Weiterbildung (z. B. Psychomotorik, Entwicklungsbegleitung, Traumapädagogik o.a.).
  • Haben Sie Ihre Ausbildung an einer unserer Kooperationsfachschulen absolviert und liegt der Abschluss nach dem Jahr 2010 gelangen Sie ohne Einstufungsprüfung, jedoch nach einem Bewerbungsgespräch ins Studium. Alle anderen legen eine Einstufungsprüfung ab.
  • Erfüllen Sie die Kriterien für den Quereinstieg, legen Sie eine erweiterte Einstufungsprüfung ab.
  • Um die Praxisanteile in den einzelnen Modulen durchführen zu können (Reflexions-, Beobachtungs- und andere Praxisaufgaben), benötigen Sie einen Stellenanteil von mindestens 10 Wochenstunden.
  • Wir empfehlen eine Stellenreduktion auf 75%. Die Erfahrung zeigte jedoch, dass besonders belastbare Personen auch mit voller Stelle in der Lage sind, das Studium erfolgreich zu bewältigen.
Sie erzielen pro Halbjahr zwischen 20 und 25 Creditpoints (ECTs). Jeder Creditpoint steht für eine studentische Leistung von 25 Zeitstunden. Rechnen Sie also pro Halbjahr mit einem Stundenumfang zwischen 500 und 600 Stunden, die sich auf Präsenzzeiten vor Ort, Online-gestütztes Lernen und Selbstlernzeiten verteilen.
Nein.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch
an einem » Infotag oder im » persönlichen Gespräch.

 

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    Aktualisiert: 25.02.2021 14:30

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