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Wenn nicht nur ein Verlust des Wohlstands, sondern Armut droht

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Aktuell ist oft in den Nachrichten davon zu lesen, dass vielen Menschen in Deutschland in den nächsten Monaten ein Wohlstandsverlust droht. Der Allgemeine Behindertenverband (ABiD) hat diese Feststellung unter anderem bezogen auf die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung jetzt noch einmal verschärft.

Er fordert deshalb, dass die sozialschwächeren Menschen in unserer Gesellschaft, zu denen auch viele Menschen mit Behinderung und chronisch kranke Menschen zählen würden, entlastet werden müssten.

Dafür führt Riehle konkret eine individuelle Erhöhung von Sozialhilfe, Wohngeld, der Grundsicherung und von Frührenten als mögliche Teillösungen ins Feld. Ebenso macht er klar, dass auch die Menschen mit einer Auszahlung erreicht werden müssten, welche nicht bei den Sozialämtern, der Rentenversicherung oder den Jobcentern erfasst wären. Diese könne man aber über die örtlichen Versorgungsämter erreichen, sobald sie dort als Menschen mit einer Behinderung erfasst würden, so betont Dennis Riehle.

Die vollständige Pressemitteilung kann man hier lesen.

Schlagworte: Behinderung, Armut, Arbeitslosigkeit, Gesellschaft, Arbeitslosigkeit, Rente, Rentenversicherung, chronische Krankheit

Bild von Frantisek Krejci auf Pixabay

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Häufig gestellte Fragen

Nein, dieser Studiengang ist für staatlich anerkannte HeilpädagogInnen und für Personen mit vergleichbarer Ausbildung als Aufbaustudiengang konzipiert. Zum Studium zugelassen werden staatlich anerkannte HeilpädagogInnen. Nach Einzelfallprüfung können auch ErzieherInnen/HeilerziehungspflegerInnen (oder vergleichbar qualifizierte Personen) mit Berufserfahrung und qualifizierten Weiterbildungen zugelassen werden (Quereinstieg).
Sie benötigen 2 Jahre Berufserfahrung im pädagogischen Feld und mindestens 200 Stunden einschlägige Weiterbildung (z. B. Psychomotorik, Entwicklungsbegleitung, Traumapädagogik o.a.).
  • Haben Sie Ihre Ausbildung an einer unserer Kooperationsfachschulen absolviert und liegt der Abschluss nach dem Jahr 2010 gelangen Sie ohne Einstufungsprüfung, jedoch nach einem Bewerbungsgespräch ins Studium. Alle anderen legen eine Einstufungsprüfung ab.
  • Erfüllen Sie die Kriterien für den Quereinstieg, legen Sie eine erweiterte Einstufungsprüfung ab.
  • Um die Praxisanteile in den einzelnen Modulen durchführen zu können (Reflexions-, Beobachtungs- und andere Praxisaufgaben), benötigen Sie einen Stellenanteil von mindestens 10 Wochenstunden.
  • Wir empfehlen eine Stellenreduktion auf 75%. Die Erfahrung zeigte jedoch, dass besonders belastbare Personen auch mit voller Stelle in der Lage sind, das Studium erfolgreich zu bewältigen.
Sie erzielen pro Halbjahr zwischen 20 und 25 Creditpoints (ECTs). Jeder Creditpoint steht für eine studentische Leistung von 25 Zeitstunden. Rechnen Sie also pro Halbjahr mit einem Stundenumfang zwischen 500 und 600 Stunden, die sich auf Präsenzzeiten vor Ort, Online-gestütztes Lernen und Selbstlernzeiten verteilen.
Nein.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch
an einem » Infotag oder im » persönlichen Gespräch.

 

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    Aktualisiert: 25.02.2021 14:30

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