Drucken     Fenster schließen

Zugangsprüfung

Zugangsprüfung als Voraussetzung für den Hochschulzugang ohne (Fach-) Abitur

Als Studienplatzbewerber werden Sie in Nordrhein-Westfalen auch ohne (Fach-) Abitur zum einem Hochschulstudium zugelassen, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch eine erfolgreich abgelegte Hochschul-Zugangsprüfung nachweisen und zusätzlich die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllen:

1. Abschluss einer Berufsausbildung, nachgewiesen durch:
a) ein Zeugnis der Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten oder als gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf,
b) ein Zeugnis der Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis,
c) ein Zeugnis der staatlichen Abschlussprüfung einer schulischen Berufsausbildung, die durch Landesrecht geregelt ist,
d) ein Zeugnis der staatlichen Abschlussprüfung einer Ausbildung nach den Bundesberufsgesetzen für die nichtärztlichen Heilberufe (siehe Liste der für die Aufnahme eines Studiengangs an der FH der Diakonie anerkannten Ausbildungen)

2. Nachweis einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit. Dabei ist die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person anderen Berufstätigkeiten gleichgestellt.

Neu: Durch geändertes NRW-Hochschulrecht ist eine Zugangsprüfung teilweise nicht mehr erforderlich

  • Durch Änderungen der ‚Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)’ in NRW vom 08.03.2010 wurden die Voraussetzungen für ein Hochschulstudium ohne (Fach-) Abitur geändert.
  • Zukünftig kann deshalb für Studienplatzbewerber an der FH der Diakonie ohne (Fach-) Abitur eine Zugangsprüfung entfallen, wenn Sie neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung, eine beglaubigte Fortbildung zur/zum Heilpädagogen/in, einen Meisterbrief oder eine sonstige anerkannte Fortbildung in Ihrem Ausbildungsberuf über mind. 400 Stunden nachweisen können.
  • Bei Studienplatzbewerbern an der FH der Diakonie mit einer mind. 2-jährigen abgeschlossenen Berufsausbildung in einem studienrelevanten Beruf sowie einer mind. 3-jährige Berufspraxis im Ausbildungsberuf entscheidet zukünftig das Aufnahmegespräch, ob eine Zugangsprüfung erforderlich ist.

Ziel und Inhalt der Zugangsprüfung:

In der Zugangsprüfung sollen Sie Ihre Fähigkeit zur Aufnahme eines Hochschulstudiums in der angestrebten Fachrichtung nachweisen. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Arbeit von maximal 15 Seiten und einer mündlichen Prüfung. Das Thema der schriftlichen Arbeit wird mit einem Prüfer abgesprochen und sollte einen Bezug zum angestrebten Studiengang und zu Ihrer beruflichen Praxis haben.

Mit der Studienarbeit und ergänzenden mündlichen Prüfung sollen Sie nachweisen, dass Sie ein Thema sowohl selbstständig, wissenschaftlich schriftlich bearbeiten als auch die Ergebnisse Ihrer Arbeit einschließlich Ihrer fachlichen Grundlagen, Begründungen und fachübergreifenden Zusammenhänge mündlich erläutern können.

Ablauf der Zugangsprüfung:

Ein formloser Antrag auf Zulassung zur Prüfung im Zuge Ihrer Bewerbung und die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der obengenannten Voraussetzungen für die Zulassung sind ausreichend.

  • Wichtig: Die Kopie Ihres Abschlusszeugnis muss beglaubigt sein.

Nach der Prüfung Ihres Antrages wird mit Ihnen ein Beratungsgespräch für die Zugangsprüfung vereinbart. Innerhalb dieses Gespräches wird unter anderem das Thema für Ihre Zugangsprüfung abgesprochen. Innerhalb von 14 Tagen müssen Sie erklären, ob Sie Ihren Anspruch auf Zulassung zur Zugangsprüfung aufrecht erhalten.

In diesem Fall bekommen Sie das konkrete Thema Ihrer Zugangsprüfungsarbeit genannt und haben im Anschluss 6 Wochen Zeit, um Ihre Zugangsprüfung anzufertigen.

Nach Abgabe der Studienarbeit wird diese von 2 Prüfern bewertet und Ihnen das Ergebnis mitgeteilt. Wenn die Studienarbeit bestanden ist, wird mit Ihnen der Termin für die mündliche Prüfung vereinbart. Nach bestandener mündlicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung zur Studiumszulassung. Es ist möglich, die Prüfung einmal zu wiederholen.

 

-> Gestaltungshinweise   -> Tipps   -> Beispiel

 

Liste der studienrelevanten Berufe...

... für die Zugangsprüfung in den Studiengängen Mentoring und Management

  • Altenpfleger/in
    Arzthelfer/in
  • Diätassistent/in
    Ergotherapeut/in
  • Erzieher/in
    Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
    Gesundheits- und Krankenpfleger/in
    Hebamme/Entbindungspfleger
  • Heilerziehungspfleger/in
  • Heilpädagoge/in
  • Logopädin/Logopäde
  • Kaufmann/ Kauffrau im Gesundheitswesen
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
  • Orthoptist/in
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
  • Physiotherapeut/in
  • Podologe/in (Medizinische/r Fußpfleger/in)
  • Sonderpädagoge/in

Weitere Berufe können auf Einzelanfrage anerkannt werden.