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Voraussetzungen

Individuelle Studienvoraussetzungen

  • Sie verfügen über die Fachhochschulreife (für eine kirchliche Anerkennung nach der Absolvierung des Studienganges zur Diakonin/ zum Diakon benötigen sie eine staatlich anerkannte mindestens dreijährige Fachausbildung in einem der Diakonie förderlichen Berufe)

oder Sie bringen

  • eine studienrelevante Fachschulausbildung mit, z.B. als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Heilerziehungspfleger/in, Heilpädagog/in, Erzieher/in, Ergo- oder Physiotherapeut/in
  • verfügen über mindestens drei Jahre Berufspraxis (die selbstständige Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist anderen Berufstätigkeiten gleichgestellt),
  • und sind mindestens 22 Jahre alt
  • stellen einen Antrag auf Zugangsprüfung

Dann bewerben Sie sich für einen unserer Studienplätze. Soweit Sie nicht über die Fachhochschulreife verfügen, können Sie die Zulassung durch eine Zugangsprüfung erwerben.


Nähere Einzelheiten zum Zulassungsprüfungsverfahren entnehmen Sie bitte unserer  Zugangsprüfungsordnung .