Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen
fristgerecht (Poststempel) bis spätestens 01. Juli für:
- Management im Sozial- und Gesundheitswesen
- Mentoring im Sozial- und Gesundheitswesen
- Heilpädagogik
- Pflegewissenschaft (Aufnahme chronologisch nach Eingang geeigneter Bewerbungen)
fristgerecht (Poststempel) bis spätestens 15. Juni für:
- Soziale Arbeit und Diakonik - Diakonie im Gemeinwesen
fristgerecht (Poststempel) bis spätestens 01. Dezember für:
-
Psychische Gesundheit / Psychiatrische Pflege
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Für Bewerber/innen mit Hochschulzugangsberechtigung (Abitur- oder Zeugnis der Fachhochschulreife, Abschlusszeugnis einer zu einem Studium berechtigenden Weiterbildung):
- Bewerbungsformular (ausgefüllt)
- Bewerbungsanschreiben mit Name, Anschrift und kurzer Darstellung der Motivation für die Aufnahme des Studiums (max. eine Seite) und Angabe des gewählten Studienganges.
- Tabellarischer Lebenslauf (Anschrift, E-Mail, Telefon, schulische und berufliche Ausbildung mit Angabe zum höchsten Schulabschluss, berufliche Tätigkeit, ggf. einschlägige Fort- und Weiterbildungen).
- Hochschulzugangsberechtigung (in beglaubigter Kopie)
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem studienrelevanten Beruf. (außer für Soziale Arbeit und Diakonik)
- Nur für Soziale Arbeit und Diakonik: Nachweis über mind. 4 wöchiges Praktikum in einem sozialen Arbeitsfeld und ein polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
- Nur für Psychische Gesundheit/Psychiatrische Pflege: Nachweis über mind. 2 Jahre Berufserfahrung in einem Arbeitsfeld der Psychiatrie.
Für Bewerber/innen ohne Hochschulzugangsberechtigungen zusätzlich erforderlich:
- Nachweis über die Berufsausbildung: Mind. 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung in einem studienrelevanten Beruf (beglaubigtes Zeugnis) und mind. 3-jährige Berufspraxis in diesem Beruf oder
- Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene berufliche Aufstiegsfortbildung: Meisterbrief oder Fortbildungsabschluss mit mind. 400 Std. (z.B. beglaubigtes Zeugnis der Heilpädagogikausbildung) oder
- Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung: möglich bei mind. 2-jähriger abgeschlossener Be-rufsausbildung und mind. 3-jährigen beruflichen Tätigkeit außerhalb des Ausbildungsberufes. Das Informationsblatt zur Zugangsprüfung gibt weitere Hinweise.
- Falls vorhanden: Nachweise über relevante Fort- und Weiterbildungen oder in anderen Studiengängen erbrachte Studienleistungen.
- Falls Sie eine Einsegnung als Diakon / Diakon zum Abschluss des Studiums ‚Soziale Arbeit und Diakonik’ anstreben, müssen Sie Mitglied einer evangelischen Landeskirche sein.









