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4. Anrechnung von Fort- und Weiterbildungen

Bei der Anrechnung von Kompetenzen, die im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen erworben wurden, ist zu unterscheiden zwischen Weiterbildungen an Instituten, mit denen Kooperationsverträge bestehen und Weiterbildungen, die auf Einzelantrag durch den Prüfungsausschuss anerkannt werden. Im ersten Fall erfolgt die Anerkennung auf Antrag pauschal und ohne weitere Überprüfung. Für Modulanerkennung im Rahmen von Kooperationsvertragen steht ein » vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung. Im zweiten Fall stellen Sie ebenfalls einen Antrag an den Prüfungsausschuss » Formular

4.1 Anrechnung von Weiterbildungen im Rahmen von Kooperationsverträgen

4.2 Anrechnung von formell erworbenen Qualifikationen (Weiterbildungen) auf Einzelantrag