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2. Anrechnung von Studienleistungen (absolviertes oder abgebrochenes Studium)

Haben Sie die Kompetenzen eines Moduls bereits nachweislich an einer anderen Hochschule erworben und sind diese Kompetenzen auch vom Niveau und dem für den Erwerb erforderlichen zeitlichen Umfang („workload“) her vergleichbar („äquivalent“), besteht der Anspruch auf Anrechnung (vgl. § 7 in den Studien- und Prüfungsordnungen). Die Begrenzung auf 50% der Studienleistungen gilt hier nicht, d.h. es können ggf. auch mehr 90 bzw. 60 Creditpoints anerkannt werden. Antragsformulare zur Modulanerkennung finden Sie » hier.

Beispiel: Eine Studienbewerberin hat bereits 3 Semester an einer Uni Psychologie studiert, bevor sie ein Studium an der FH der Diakonie beginnen möchte. Sie legt Modulbescheinigungen für Module zum Wissenschaftlichen Arbeiten, Forschungsmethoden und Statistik vor. Die FHdD erkennt dafür z.B. im Studiengang Management das Modul 1 „ Einführung in das Studium, IT-gestütztes Lernen und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens“ an, empfiehlt ihr aber die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen, in denen die Einführung in die Lernplattform stattfindet.

Bitte sprechen Sie bei inhaltlichen Fragen zur Anrechnung die zuständige Studiengangsleitung an. » Die Kontaktdaten der Ansprechpartner/innen finden Sie hier.