Drucken     Fenster schließen

Einstufungsprüfung

Eine Einstufungsprüfung ist dann erforderlich, wenn einzelne oder mehrere Module des Studiums anerkannt werden sollen, z.B. aufgrund einer bereits abgeschlossenen Fachausbildung. Die Einstufungsprüfung an der FH der Diakonie besteht immer aus einer schriftlichen Prüfung (Klausur) und einer mündlichen Prüfung (als Einzel- oder Kleingruppenprüfung). Zur Vorbereitung auf die Einstufungsprüfung erhalten Sie von uns Lehrmaterialien (Textsammlungen). Bei Rückfragen stehen wir Ihnen bei der Vorbereitung auf die Prüfung gerne zur Verfügung. Die Prüfung kann bei Nicht-Bestehen einmal wiederholt werden.

Einstufungsprüfungen sind unter Umständen in folgenden Studiengängen erforderlich:

Management / Mentoring (Module 4 + 5) Klausur + mdl. Prüfung im 2. Fachsemester erforderlich, wenn:

  • keine Ausbildung absolviert als Ges.- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Erzieher/in, Heilerziehungspfleger/in, Ergotherapeut oder
  • Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses in einem der o.g. Berufsabschlüsse unter 2,7

Psychische Gesundheit / Psych. Pflege (Module 1 - 4)  Klausur + mdl. Prüfung vor Studienbeginn, wenn:

  • Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses als Ges.- u. Krankenpfleger, Altenpfleger, Heilerziehungspfleger, Ergotherapeut unter 3,0 

Heilpädagogik Klausur  und Kolloquium zu den Inhalten der Ausbildung (Modul 1-10), wenn:

  • Abschluss Heilpädagoge/in an einer Kooperationsschule vor 2008 gemacht wurde
  • Abschluss Heilpädagoge/in nicht an einer Kooperationsschule gemacht wurde
  • Erweiterte Einstufungsprüfung nach Einzelabsprache, wenn keine Ausbildung als Heilpädagoge/in absolviert wurde

Pflegewissenschaft, berufsbegl. (Module 3, 6, 7, 9, 11, 13, 14) Klausur + Prüfung vor Studienbeginn, wenn:

  • Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses als Ges.- u. (Kinder-)Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in unter 3,0