in den Ausbildungen für Pflegefachkräfte
Die praktische Ausbildung in der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege wird in den entsprechenden Einrichtungen durch Praxisanleiter/innen durchgeführt (vgl. Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege – KrPflG - § 4 Abs. 5 bzw. Gesetz über die Berufe in der Altenpflege – AltPflG - § 4 Abs. 4. Das Nähere regeln die jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (KrPflAPrV bzw. AltPflAPrV). Für beide Berufsgruppen sind folgende Voraussetzungen für die Anerkennung als Praxisanleiter/in festgeschrieben:
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staatliche Anerkennung als Pflegefachkraft
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mindestens 2 Jahre Berufspraxis
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der erfolgreiche Abschluss einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Std. (§ 2 Abs. 2 KrPflAPrV bzw. § 2 Abs. 2 AltPflAPrV). In einigen Bundesländern ist vorgeschrieben, dass sich die Unterrichtszeit in mindestens 160 Std. Theorie und mindestens 40 Std. Praxis aufteilt.
Absolventen/innen des Studienganges Management mit dem Schwerpunkt Beraten und Anleiten erhalten auf Wunsch vom Prüfungsamt der FH der Diakonie eine Bescheinigung über die Qualifikation als Praxisanleiter/in, soweit die weiteren persönlichen Voraussetzungen (s.o.) vorliegen. Falls Sie eine solche Bescheinigung erhalten möchten, sollten Sie im Rahmen des Praxisprojektes im Moduls ME10 (Mentoring und Anleitung) eine 40-stündige Praxisphase als Anleiter/in absolvieren.