BAföG
- BAföG Anspruch bis zum 30. Lebensjahr
- Berufsbegleitend, ab 300€ Verdienst Minderung des BAföG Anspruch ab 800-900€ keinen BAföG Anspruch mehr
- Merke: Grundsätzlich Förderung des 1. Studiums, bei
abgeschlossenem oder
abgebrochenem Studium besteht kein, bzw. nur in bestimmten Fälle ein BAföG
Anspruch!
Bildungskredit des BMBF
- Kredit zur Weiterbildung (Zinssatz ca. 4%)
- Auszahlung bis 300€ monatlich über max. 24 Monate
- Vorraussetzung der Zuteilung: zweijähriger Leistungsnachweis über das Studium und die erbrachten Leistungen
>> Möglichkeit der Finanzierung ab dem 5. Semester bis einschließlich 8. Semester
(Begabten-)Förderung berufliche Bildung (SBB)
- Bewerbung muss vor Beginn des Studiums erfolgen
- Für Bewerber mit einer Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten
- Fachberuf im Gesundheitswesen. (Landesrechtliche geregelte Berufe -z. B. Heilerziehungspflegerinnen- werden nicht gefördert.
- Der Berufsabschluss muss mit mind. 87 Punkten oder einer Durchschnittsnote von 1,9 erbracht sein.
- Stipendien für max. 3 Jahren von bis zu 5100€ (1700 € jährlich) bei einem Eigenanteil von höchstens 180€ pro Jahr.
- Die 12 (Begabten-)Förderungswerke in Deutschland
- Kredit zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Erststudiums an einer Hochschule in Deutschland für Bewerber, die keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss besitzen und das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- monatliche Auszahlung zw. 100€ und 650€ über max. 7 Jahre (Tilgungsphase max. 25 Jahre), Verzinsung variabel, wird halbjährlich an Kapitalmarkt angepasst, bei Vertragsabschluss wird max. Zinssatz über die Dauer von 15 Jahren garantiert
- mit BAföG oder Bildungskredit kombinierbar
- einkommensunabhängig und keine Sicherheiten nötig
Stipendium der Diakonischen Gemeinschaft Nazareth (DGN)
- für Studierende im Studiengang Diakonik
- Bitte erfragen Sie die weiteren Förderkriterien direkt bei der
Geschäftsstelle der Diakonischen Gemeinschaft Nazareth.
Tel: 0521-144-4118 (Diakon F.-W. Meine, Ältester der DGN)
Staatliche Förderungen
- Bei Fragen und für weiterführende Informationen zu den staatlichen Förderungen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen.
- Kontakt - siehe auch: CHE-Studienkredit-Test 2006, aktueller Vergleich von Studienkrediten des Centrums für Hochschulentwicklung
- s. a.: Innovation NRW / Stipendienprogramm
Kosten des Studiums steuerlich absetzbar
- Studiengebühren, Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie andere Aufwendungen für das Studium sind in der Regel steuerlich absetzbar.
Stand: 01.05.09









