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Zugangsprüfung

Zugangsprüfung als Voraussetzung für den Hochschulzugang ohne (Fach-) Abitur

Neu: Durch geändertes NRW-Hochschulrecht ist eine Zugangsprüfung teilweise nicht mehr erforderlich!

Falls Sie weder über eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife) noch über eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung + dreijährige Berufspraxis noch über eine erfolgreich abgeschlossene Aufstiegsaubildung verfügen (Näheres siehe Individuelle Studienvoraussetzungen), können Sie über eine Zugangsprüfung zum Studium zugelassen werden.
Dazu sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Abschluss einer beliebigen, aber anerkannten mindestens 2-jährigenBerufsausbildung,
  • Nachweis einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit. Dabei ist die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person anderen Berufstätigkeiten gleichgestellt.
  • die Zugangsprüfung für den Studiengang erfolgreich ablegen, im dem Sie sich einschreiben möchten.

 

Ziel und Inhalt der Zugangsprüfung:

In der Zugangsprüfung sollen Sie Ihre Fähigkeit zur Aufnahme eines Hochschulstudiums in der angestrebten Fachrichtung nachweisen. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Arbeit von maximal 15 Seiten und einer mündlichen Prüfung. Das Thema der schriftlichen Arbeit wird mit einem Prüfer abgesprochen und sollte einen Bezug zum angestrebten Studiengang und zu Ihrer beruflichen Praxis haben.

Mit der Studienarbeit und ergänzenden mündlichen Prüfung sollen Sie nachweisen, dass Sie ein Thema sowohl selbstständig, wissenschaftlich schriftlich bearbeiten als auch die Ergebnisse Ihrer Arbeit einschließlich Ihrer fachlichen Grundlagen, Begründungen und fachübergreifenden Zusammenhänge mündlich erläutern können.

Ablauf der Zugangsprüfung:

Ein formloser Antrag auf Zulassung zur Prüfung im Zuge Ihrer Bewerbung und die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der obengenannten Voraussetzungen für die Zulassung sind ausreichend.

  • Wichtig: Die Kopie Ihres Abschlusszeugnis muss beglaubigt sein.

Nach der Prüfung Ihres Antrages wird mit Ihnen ein Beratungsgespräch für die Zugangsprüfung vereinbart. Innerhalb dieses Gespräches wird unter anderem das Thema für Ihre Zugangsprüfung abgesprochen. Innerhalb von 14 Tagen müssen Sie erklären, ob Sie Ihren Anspruch auf Zulassung zur Zugangsprüfung aufrecht erhalten.

In diesem Fall bekommen Sie das konkrete Thema Ihrer Zugangsprüfungsarbeit genannt und haben im Anschluss 6 Wochen Zeit, um Ihre Zugangsprüfung anzufertigen.

Nach Abgabe der Studienarbeit wird diese von 2 Prüfern bewertet und Ihnen das Ergebnis mitgeteilt. Wenn die Studienarbeit bestanden ist, wird mit Ihnen der Termin für die mündliche Prüfung vereinbart. Nach bestandener mündlicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung zur Studiumszulassung. Es ist möglich, die Prüfung einmal zu wiederholen.

 

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